Zeitungsartikel-Sammlung

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Also ich kenne jemand der ne AE Hat, wo er auch andere Piloten mit eintragen kann..... das ist dann aber schon im Antrag fällig.
Ein nachträgiches Eintragen von weiteren Piloten ist mir nicht bekannt, wobei es möglich wäre, da man ja als Aerial Filmcrew evtl. auch mal die Mitarbeiter wechselt...
 
Ich find das Krass... 1500€ Bussgeld. Aber nicht wegen dem über Menschenmengen fliegen sondern wegen der fehlenden AE...
Das kann doch nur ein Witz sein oder?
Das ist ein typischer dpa Artikel, der kopiert wurde. Da fehlt die Hälfte.
Angeblich soll es ja viele Anzeigen gegeben haben. Ja, wegen was?

Und wir alle kennen das ja, die lieben Augenzeugen. Die "Drohne" soll mehrmals "abgesackt" sein. Was auch immer das bedeuten soll.
 

RCCopter

Coptertestingenieur
Herr Vetter ist ohne Zweifel ein Topanwalt im Bereich Strafrecht.
Sehr lesenswert ist sein Blog => www.lawblog.de

Sehenswert sind auch seine Vorträge, z.B.:
Polizei, Hausdurchsuchung: Sie haben das Recht zu schweigen
https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

Nicht zu trocken, auch mit Humor, angenehm zu folgen, klar verständlich auch für Nichtjuristen.
Weitere Vorträge bei Youtube:
https://www.youtube.com/results?search_query=udo+vetter

[HR][/HR]
Seine Bezahlbeiträge für die ARAG schätze ich nicht so. Hier fehlen mir Angaben, z.B. auch der Hinweis zur Versicherungspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

aargau

Erfahrener Benutzer
[schweiz]http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/die-drohnen-kreisen-ueber-dem-aargauer-christbaum-128675412

Ein durchaus positiver Beitrag, vor allem der teil vom BAZL bezüglich Follow-Me ;-) Auch wenn das nicht gerade neu ist... Mach ich immerhin mit meinem ArduCopter schon seit bald 2 Jahren xD.
[/schweiz]
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Hier fehlen mir Angaben, z.B. auch der Hinweis zur Versicherungspflicht.
Vermiss ich auch, gerade der Versicherungspflicht wegen.
Aber wie schwer es ist alles was zu berücksichtigen ist, auch noch absolut richtig und für jeden verständlich in einen Beitrag zu fassen, sehen wir bei jedem einzelnen Versuch eine komplette Einsteigersammlung zu verfassen. Egal wers macht, es hagelt Korrekturen, Verbesserungen und dann Diskussionen um Einzelheiten die eigentlich sogar ganz genau geregelt sind.
 

Warudo

​
Aus einem Lokalteil der Rheinpfalz #298 vom 24.12.2014:


Positiv: Spricht Begrifflichkeit Drohne und Haftpflichtversicherung an, Negativ: Scheint anzunehmen, dass man immer eine Aufstiegsgenehmigung braucht.
Und das ein Multikopter in sich stabil ist stimmt auch nur, wenn man den FC mit Sensoren überhäuft.
Aber für einen Lokalteil einer Regionalzeitung trozdem ziemlich gut finde ich.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Scheint anzunehmen, dass man immer eine Aufstiegsgenehmigung braucht.
Da "Drohne"/Multikopter i.d.R. mit Kamerabewehrung verbunden wird, stimmt die Aussage zumindest für RLP.
Im Falle einer guten Recherche müsste der Artikelverfasser auf jeden Fall mit der Landesmobilitätsbehörderheinlandpfalz kommuniziert haben. Und schon hat er das AG-Argument.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
Nein, es mag sein, dass RLP hier meint, eigene Bestimmungen machen zu dürfen, Luftrecht ist aber Bundessache.
Das kann man aber nicht dem Schreiber eines Provinzblattes vorwerfen, gibts hierbei doch nicht mal in Fliegerkreisen eine eindeutige Rechtsauffassung.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das kann man aber nicht dem Schreiber eines Provinzblattes vorwerfen, gibts hierbei doch nicht mal in Fliegerkreisen eine eindeutige Rechtsauffassung.
Gibt es nicht? Ich denke schon.
Im Gesetz steht eindeutig "zum Zwecke der Freizeitgestaltung". Davon, dass die Fotografie (auch aus der Luft) keine Freizeitgestaltung sein kann, höre ich zum ersten mal.
Ja, ich weiß, es gibt ein paar gewerbliche Flieger, die das gerne anders sehen würden. Es ist aber nicht so. Wenn jemand privat für sich Fotos vom Flugzeug oder Copter aus macht, gestaltet er damit seine Freizeit.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
oh jee wird ja immer besser, klaar die Vorteile für TV den Leuten unterreiben, aber wehe ein privater fliegt mal ;-)
Ich muss mir glaube ich wieder einen Presseausweis besorgen, dann bin ich ab sofort halt fürs Fernsehen unterwegs *hust*
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
HI

na wenigsten sagen die das man ne Versicherung braucht
das argument mit dem Flughafen is n Witz
in NBG z.B. is 50m neben dem Airport n Golfplatz ,n guter Spieler kann da locker nen Ball auf die Landebahn
schlagen

man sieht makl wieder das die Medien mit halbwissen und unwarheiten um sich werfen
 
"Drohnen die Unterschätzte Gefahr"
und das mit dem benötigen der Aufstiegsgenehmigung ist doch nur für gewerbliche Flieger oder ist das an mir vorbeigegangen?
und vor allem schwebt im Video direkt über dem Kopf und angeblich bemerkt man sie gar nicht.

top beitrag =D
 
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