Info:
Meine Anzeige bei der österreichischen Polizei vom März 2011 hat jetzt ein Ende gefunden.
Habe dieser Tage den Bescheid bekommen, dass das Verfahren wegen verdacht auf betrug gegen Stefan Hundler eingestellt wurde.
Für die Bekanntgabe der Begründung dieser Verfahrenseinstellung musste ich eine extra Anfrage machen, wass ich natürlich getan hab.
Also, das Verfahren gegen Stefan Hundler wurde von der deutschen Staatsanwaltschaft unter Auflage der Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt (§153a Abs2 Stpo).
Gemäß Art. 54 Schengener Durchführungsabkommen (§54 SDÜ) ist das Verbot der Doppelbestrafung eingetreten und eine weitere Verfolgung in Österreich ist nicht mehr zulässig, weshalb das Verfahren eingestellt wird.
Ich finde es immer wieder hochinteressant was der Staat (das sind ja eigentlich wir) für Möglichkeiten nutzt, um an Geld zu kommen.
Gruß taler
OT
Das ist aber in Ö auch nicht anders. Neulich kam die
Meldung dass bei einer Poliziekontrolle die betrunkene Beifahrerin eines Fahrzeugs, welche die Fahrzeughalterin war, aufgefordert wurde das Fahrzeug umzuparken. Nach dem sie das getan hat, wurde ihr der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen. Der Gerichtsprozess ging natürlich (das ist in Ö fast immer so) zu Gunsten der Polizei aus.