DHL Express berechnet falsch

lmig

Erfahrener Benutzer
#21
Harte Zeiten für Auslandimporteure:

Mich hat es auch erwischt und es wurde mehr als die übliche Einfuhrumsatzstuer erhoben. Bei meiner Recherche nach dem Begriff "Kapitalbereitstellungsprovision" der auf dem Bescheid (mit 10€ + 1,9€ MwSt auf diese Summe) ausgewiesen war, habe ich das hier gefunden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

DHL Express hat bis dato die Verzollung kostenfrei für seine Kunden abgewickelt, anfallende Zölle und Steuern ausgelegt und dem Kunden dann bei Auslieferung berechnet. Genau aus diesem Grund hat sich DHL Express für viele zur Nummer 1 für den Import von Waren herausgestellt. Damit ging es einfach schnell und günstig. Bei der Konkurrenz landen Pakete bei der GDSK die leider Gebühren in horrender Höhe berechnet.

Nun traf mich aber kürzlich, zusammen mit wohl Millionen weiteren Kunden auch der Schlag. Bei Auslieferung einer importierten Ware wurden plötzlich nicht mehr nur die Einfuhrumsatzsteuer verlangt, sondern auch seine so genannte "Kapitalbereitstellungsprovision", auf welche zusätzlich auch noch 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.

Ein Blick auf die neue Preisliste zum Juni 2014 verrät folgendes: "Kapitalbereitstellungsprovision: Provision für die Benutzung des DHL EXPRESS eigenen Aufschubkontos zum Zwecke der Kapitalbereitstellung für anfallende Steuern und Zölle
und als Preis/Sendung: 2 % der verauslagten Einfuhrabgaben; min. 10,00 EUR".

Nun ist es ja nicht so, dass 2% sonderlich viel währen. Was jedoch inakzeptabel ist, ist der fakt, dass hier mindestens 10€ berechnet werden. Damit hat DHL natürlich eine nette Verzinsung, wenn man z.B. nur 5€ Einfuhrumsatzsteuer auslegen musste, dafür dann aber 10€ bekommt. Für mich ist sowas Wucher. Dazu kommt noch, dass DHL diese neue Gebühr mit keinem Wort erwähnt hat. Man muss schon selber in die Preisliste sehen um darüber zu stolpern. Ansonsten erfährt man darüber erst wenn es zu spät ist.

Nun meine Frage: Ist das rechtens? Lässt sich da ggf. etwas machen? Kann man dagegen vorgehen? An der GDSK haben sich ja schon viele die Zähne ausgebissen, aber vielleicht ist die rechtliche Lage hier ja wieder ganz anders.

Ich freue mich über eine sachkundige Antwort!
Antwort:
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Bei der Preisliste von DHL handelt es sich um eine Allgemeine GEschäftsbedingung, die - um wirksam zu sein - in die mit DHL geschlossenen VErträge einzubeziehen ist. Dass dies der Fall ist, kann wohl unterstellt werden.
Grundsätzlich unterliegen Preisabreden in AGB nicht der sog. AGB-Kontrolle der GErichte. D.h. solche Preise können nur auf Sittenwidrigkeit hin überprüft werden, die idR dann vorliegt, wenn der marktübliche Preis um mind. das Doppelte überschritten wurde. Vorliegend könnte es sich um eine Preisnebenabrede handeln, da ja ein Zusatzdienst von DHL entlohnt wird. Preisnebenabreden hingegen unterliegen zwar dem Grunde nach der AGB-Kontrolle, nicht aber der Höhe nach. Dem Grunde nach sind Preisnebenabreden dann nicht zulässig, wenn der VErwender der AGB im eigenen Interesse bzw. in der Erfüllung gesetzlicher Pflichten tätig wird. Dies kann bei der VErauslagung von Spesen wohl verneint werden.

Im Ergebnis ist ein Vorgehen gegen die Preisgestaltung von DHL nicht aussichtsreich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Henning, Rechtsanwalt
http://www.frag-einen-anwalt.de/DHL-Express-Kapitalauslegungsprovision---f262789.html

Also wenn es schnell gehen muss damit leben oder auf einen anderen Logistikpartner ausweichen und hoffen das man nichts von der GDSK hört ...
 

SamRic

Erfahrener Benutzer
#22
Sorry, aber dein Problem kann ich absolut nicht nachvollziehen.

Es handelt sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches Gewinne erwirtschaftet, ich hab mich die ganze Zeit schon gefragt, wieso die es für "umme" machen. Netter Zug, es war nur eine Frage der Zeit, dass so was kommt. Es geht um Gewinnmaximierung und Einsparungen, daher ist das eher eine logische Schlussfolgerung.

Ich finde es grundsätzlich OK, denn der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt an der Haustür bezahlt und ich muss nicht extra 100km zum nächsten Zollamt fahren, insgesamt mindestens 3 Stunden Zeit einrechnen. So gehts viel schneller und ich spare mir die ganze Fahrerei, denn wenn ich 100km Fahrt und mindestens 3 Stunden Zeit dafür rechne, dann sind die Gebühren definitiv ein Schnäppchen!
 

lmig

Erfahrener Benutzer
#23
Ansichtssache.

1.) Die Versandkosten für DHL Express International (die ich schon bezahle!!) sollten dieses Handling beinhalten.

2.) Muss nicht jeder 100km zum Zoll fahren. Liegt möglicherweise sogar auf dem Arbeitsweg ..........

3.) Möchte man der Willkür so mancher Zollbeanten vorgreifen und eine reelle Rechnung vorweisen (sofern keine Rechnung am Paket angebracht ist oder die angegebenen Werte nicht stimmen). Damit man nicht die Einfuhrumsatzsteuer für eine Summe bezahlen muss, die man gar nicht bezahlt hat ...

4.) Möchte ich vielleicht gefragt werden ob DHL das für mich machen soll oder ob ich es vielleicht lieber selber verzollen möchte.

Jetzt verstanden?
 

SamRic

Erfahrener Benutzer
#24
Nein, kann ich immer noch nicht nachvollziehen...

Die DHL Expresskosten sind aus China noch immer ein Witz, extrem kostengünstig. Wenn der Zoll auf dem Arbeitsweg liegt, musst aber dennoch die Kosten dafür rechnen ;-). Sofern der Zoll zuviel berechnet hat, dann kannst die korrekte Rechnung vorlegen und bekommst die Differenz zurück. Na dann viel Spaß beim selbst verzollen...
 

lmig

Erfahrener Benutzer
#25
Ist ja nun auch egal ... wenn man das nun weiß, kann man sich ja überlegen ob man das unterstützen möchte ... oder halt doch lieber einen anderen Weg sucht.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#26
Na dann viel Spaß beim selbst verzollen...
Mach ich immer selbst, ist ja schließlich kein Hexenwerk. Dazu muß ich nicht mal zum Zoll, ich maile denen einfach die benötigten Unterlagen als PDF. Ein paar Tage später kommt der Krempel per Post und ich zahle eventuelle Abgaben ohne Aufschlag an der Haustür.
 

lmig

Erfahrener Benutzer
#28
Konnt ihr mir mal dieses Szenario genauer erklären? Wann könnt ihr das so machen?

Wenn das Paket unverzollt zu Euch kommt??? Wenn es beim Zoll liegt bringt das ja nichts, da man es ehh abholen muss.
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#29
Sofern der Zoll zuviel berechnet hat, dann kannst die korrekte Rechnung vorlegen und bekommst die Differenz zurück. Na dann viel Spaß beim selbst verzollen...
Da der Zoll dauerhaft überlastet ist dauert dieser Vorgang bis zu 6 Monate, bis man das zuviel gezahlte Geld zurückbekommt. Viel Spaß beim Ausfüllen der ganzen Formulare usw. und ein halbes Jahr warten für nur 5-10€ zuviel bezahlte Steuern...

Kann schon verstehen, dass das nervt, bei mir sind auch dauernd andere Beträge von DHL angegeben als das was drin ist...
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#30
Konnt ihr mir mal dieses Szenario genauer erklären? Wann könnt ihr das so machen?

Wenn das Paket unverzollt zu Euch kommt??? Wenn es beim Zoll liegt bringt das ja nichts, da man es ehh abholen muss.
Du mußt es eben NICHT beim Zoll abholen. Wenn du die Zollbenachrichtigung bekommst steht da eine Lfd.-Nr. und eine PÜB-Nr. (ist zumindest hier so) oder zumindest eine Vorgangsnummer drauf. Diese gebe ich im Mail-Betreff (die Mailadresse deines Zollamtes findest du im Netz) an und beantrage in der Mail für diese Sendung (möglichst mit Sendungsnummer) Postverzollung. Im Mailanhang schicke ich noch die benötigten Angaben (Händler-Bestellbestätigung + Paypalbeleg) als PDF mit, fertig. Ein paar Tage später kommts per Post an die Haustür und ich zahle die Abgaben an den Postmen.
Wenn das Paket unverzollt durchrutscht betreibe ich den Aufwand nicht, auch wenn (theoretisch ;)) eine Bringschuld besteht.
 

chebiqe

Erfahrener Benutzer
#31
genau. BildschirmFotos mit 'Drucker'Taste. In'n Grafikprogramm einfügen und speichen. Und das als Anhänge benutzen.

Einmal kams vor dass ein kleineres HK-Paket durchkam ohne Zollbenachrichtigung. Für das teurere kam aber ein Zollbrief.
Da hab ich denen die Jpegs des kleinen gesendet: -Profit! :)- Harharharrr

Wenn mans abholt muss mans immer aufmachen das Paket. Bei der EMailAbfertigung nicht. -wie auch, man is ja nicht da. und die dürfens nicht.
-was mich wundert. Die sind ja Zöllner und sonst wird auch alles aufgeruppft.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#32
Wenn mans abholt muss mans immer aufmachen das Paket. Bei der EMailAbfertigung nicht. -wie auch, man is ja nicht da. und die dürfens nicht.
-was mich wundert. Die sind ja Zöllner und sonst wird auch alles aufgeruppft.
Bei Prüfungsbedarf geht die Sendung zur Öffnung in ein Postzollamt (hier Radefeld) und wird dort im Beisein des Zoll von einem Postbeamten geöffnet. Ist also nicht so das die Angaben nicht überprüft werden (können). Von daher wäre ich vorsichtig Denen falsche Unterlagen zuzusenden, das könnte schnell als vorsätzlicher Zoll-, Steuerbetrug ausgelegt werden. ;)
 

Kaldi

...es funktioniert!
#33
Da der Zoll dauerhaft überlastet ist dauert dieser Vorgang bis zu 6 Monate, bis man das zuviel gezahlte Geld zurückbekommt. Viel Spaß beim Ausfüllen der ganzen Formulare usw. und ein halbes Jahr warten für nur 5-10€ zuviel bezahlte Steuern...

Kann schon verstehen, dass das nervt, bei mir sind auch dauernd andere Beträge von DHL angegeben als das was drin ist...
hat bei mir 14 Tage gedauert. War ein Anruf, eine Mail mit der richtigen Rechnung, sonst nix. Keine Formulare.
 

chebiqe

Erfahrener Benutzer
#34
...vorsätzlicher Zoll-, Steuerbetrug
nö höxtens 'fahrlässig'.
All die Pakete... da kann man ja mal durcheinander kommen.
Auserdem muss ja das vom TE zuviel gezahlte Geld irgendwo hin. Geld macht böhöse! und wer möchte schon ein(en) bösen DHL?
nönö, ich halte die Welt im Gleichgewicht.

Aber um Schland mache ich mir Sorgen. 40% vom Lohn, 20% von allen Warenwerten, 25% aller Kapitalerträge. usw.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
#35

lmig

Erfahrener Benutzer
#36
@HSH
Ahh ja, danke für diese Ausführungen. Gut zu wissen dass das geht. Auf dem Schreiben was man vom Zollamt bekommt (hier bei uns) steht nichts über diese Möglichkeit ...
Schlagen die dann noch die Portkosten für die Zustellung auf die eigentliche Rechnung?

Wenn der Zoll wieder mal ein Paket festhält werde ich das auch mal ausprobieren.
 

lmig

Erfahrener Benutzer
#38
Alles klar, danke.

Habe vorgestern wieder einmal einen Brief vom Zollamt bekommen. Da steht doch tatsächlich auch eine E-Mail Adresse drauf, aber kein Hinweis, dass man die Rechnung auch per Mail zuschicken kann ;-)
Habe die Ware aber zum Wochenende gebraucht und deßhalb persönlich abgeholt. Beim nächsten Mal dann ;-)
 

lmig

Erfahrener Benutzer
#39
Moin Männers,

noch einmal kurz nachgehakt. Ich war vor ein paar Tagen beim Zoll und habe ein Päckchen im Wert von ca. 100€ abgeholt. Alles soweit ok.

Habe zu dem Zeitpunkt bereits ein anderes Paket erwartet das ca. 1 Woche vorher bestellt worden war und eigentlich aufgrund des geringen Betrages so hätte durchgehen müssen. Vor Ort bei Zoll habe ich gleich gefragt, ob eventuell auch das andere Paket schon da wäre (Rechnung dafür hatte ich auch schon dabei). Der "freundliche" (Sarkasmusmodus) meinte "Nein" ... ok.

Einen Tag später habe ich wieder einen Benachrichtigungsbrief im Briefkasten gehabt. Könnt ihr mir jetzt erzählen was ihr wollt ... aber so schnell sind diese Pappnasen nicht ;- ) sprich, es muss schon doch irgendwie bei denen gelegen haben.

Egal, nun möchte ich es dieses Mal genauso wie HSH machen und den "freundlichen" die Unterlagen zur Bearbeitung senden und sie bitten das Paket an mich zustellen zu lassen.

Hier hätte ich noch eine Frage:
Immer wenn ich beim Zoll bin muss ich das Paket aufmachen, damit sich die Herren davon überzeugen könne, dass der Inhalt mit der Rechnung übereinstimmt und um die Ware zu kategorisieren (für eventuelle Zollgebühren). Dies musste immer ich machen, da die Herren das wohl nicht dürfen.
Wie verhält sich das nun in dem Fall, wenn ich den Herren nur eine E-Mail mit der Rechnung schicke? Wenn die Herren das Paket nicht aufmachen dürfen, können sie doch nicht verifizieren, dass Rechnung und Inhalt übereinstimmen, oder etwa doch???

Es handelt sich übrigens um eine Afro Naze im Wert von 22€. Geil, haufen Aufwand für 4€ MwSt ..... Klasse Jungs ...
http://www.hobbyking.com/hobbyking/..._naze32_acro_abusemark_funfly_controller.html
 
#40
Einfach in die Mail die Genehmigung erteilen das Sie das Paket öffnen und kontrollieren dürfen.

So hat es bei mir zumindestens immer beim Holzwickeder Zollamt geklappt.

Gruß Rainer

Edit: Die Rechnungen habe ich immer als PDF angehängt.
 
FPV1

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