Harte Zeiten für Auslandimporteure:
Mich hat es auch erwischt und es wurde mehr als die übliche Einfuhrumsatzstuer erhoben. Bei meiner Recherche nach dem Begriff "Kapitalbereitstellungsprovision" der auf dem Bescheid (mit 10€ + 1,9€ MwSt auf diese Summe) ausgewiesen war, habe ich das hier gefunden:
Antwort:
http://www.frag-einen-anwalt.de/DHL-Express-Kapitalauslegungsprovision---f262789.html
Also wenn es schnell gehen muss damit leben oder auf einen anderen Logistikpartner ausweichen und hoffen das man nichts von der GDSK hört ...
Mich hat es auch erwischt und es wurde mehr als die übliche Einfuhrumsatzstuer erhoben. Bei meiner Recherche nach dem Begriff "Kapitalbereitstellungsprovision" der auf dem Bescheid (mit 10€ + 1,9€ MwSt auf diese Summe) ausgewiesen war, habe ich das hier gefunden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
DHL Express hat bis dato die Verzollung kostenfrei für seine Kunden abgewickelt, anfallende Zölle und Steuern ausgelegt und dem Kunden dann bei Auslieferung berechnet. Genau aus diesem Grund hat sich DHL Express für viele zur Nummer 1 für den Import von Waren herausgestellt. Damit ging es einfach schnell und günstig. Bei der Konkurrenz landen Pakete bei der GDSK die leider Gebühren in horrender Höhe berechnet.
Nun traf mich aber kürzlich, zusammen mit wohl Millionen weiteren Kunden auch der Schlag. Bei Auslieferung einer importierten Ware wurden plötzlich nicht mehr nur die Einfuhrumsatzsteuer verlangt, sondern auch seine so genannte "Kapitalbereitstellungsprovision", auf welche zusätzlich auch noch 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.
Ein Blick auf die neue Preisliste zum Juni 2014 verrät folgendes: "Kapitalbereitstellungsprovision: Provision für die Benutzung des DHL EXPRESS eigenen Aufschubkontos zum Zwecke der Kapitalbereitstellung für anfallende Steuern und Zölle
und als Preis/Sendung: 2 % der verauslagten Einfuhrabgaben; min. 10,00 EUR".
Nun ist es ja nicht so, dass 2% sonderlich viel währen. Was jedoch inakzeptabel ist, ist der fakt, dass hier mindestens 10€ berechnet werden. Damit hat DHL natürlich eine nette Verzinsung, wenn man z.B. nur 5€ Einfuhrumsatzsteuer auslegen musste, dafür dann aber 10€ bekommt. Für mich ist sowas Wucher. Dazu kommt noch, dass DHL diese neue Gebühr mit keinem Wort erwähnt hat. Man muss schon selber in die Preisliste sehen um darüber zu stolpern. Ansonsten erfährt man darüber erst wenn es zu spät ist.
Nun meine Frage: Ist das rechtens? Lässt sich da ggf. etwas machen? Kann man dagegen vorgehen? An der GDSK haben sich ja schon viele die Zähne ausgebissen, aber vielleicht ist die rechtliche Lage hier ja wieder ganz anders.
Ich freue mich über eine sachkundige Antwort!
DHL Express hat bis dato die Verzollung kostenfrei für seine Kunden abgewickelt, anfallende Zölle und Steuern ausgelegt und dem Kunden dann bei Auslieferung berechnet. Genau aus diesem Grund hat sich DHL Express für viele zur Nummer 1 für den Import von Waren herausgestellt. Damit ging es einfach schnell und günstig. Bei der Konkurrenz landen Pakete bei der GDSK die leider Gebühren in horrender Höhe berechnet.
Nun traf mich aber kürzlich, zusammen mit wohl Millionen weiteren Kunden auch der Schlag. Bei Auslieferung einer importierten Ware wurden plötzlich nicht mehr nur die Einfuhrumsatzsteuer verlangt, sondern auch seine so genannte "Kapitalbereitstellungsprovision", auf welche zusätzlich auch noch 19% Mehrwertsteuer berechnet werden.
Ein Blick auf die neue Preisliste zum Juni 2014 verrät folgendes: "Kapitalbereitstellungsprovision: Provision für die Benutzung des DHL EXPRESS eigenen Aufschubkontos zum Zwecke der Kapitalbereitstellung für anfallende Steuern und Zölle
und als Preis/Sendung: 2 % der verauslagten Einfuhrabgaben; min. 10,00 EUR".
Nun ist es ja nicht so, dass 2% sonderlich viel währen. Was jedoch inakzeptabel ist, ist der fakt, dass hier mindestens 10€ berechnet werden. Damit hat DHL natürlich eine nette Verzinsung, wenn man z.B. nur 5€ Einfuhrumsatzsteuer auslegen musste, dafür dann aber 10€ bekommt. Für mich ist sowas Wucher. Dazu kommt noch, dass DHL diese neue Gebühr mit keinem Wort erwähnt hat. Man muss schon selber in die Preisliste sehen um darüber zu stolpern. Ansonsten erfährt man darüber erst wenn es zu spät ist.
Nun meine Frage: Ist das rechtens? Lässt sich da ggf. etwas machen? Kann man dagegen vorgehen? An der GDSK haben sich ja schon viele die Zähne ausgebissen, aber vielleicht ist die rechtliche Lage hier ja wieder ganz anders.
Ich freue mich über eine sachkundige Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Preisliste von DHL handelt es sich um eine Allgemeine GEschäftsbedingung, die - um wirksam zu sein - in die mit DHL geschlossenen VErträge einzubeziehen ist. Dass dies der Fall ist, kann wohl unterstellt werden.
Grundsätzlich unterliegen Preisabreden in AGB nicht der sog. AGB-Kontrolle der GErichte. D.h. solche Preise können nur auf Sittenwidrigkeit hin überprüft werden, die idR dann vorliegt, wenn der marktübliche Preis um mind. das Doppelte überschritten wurde. Vorliegend könnte es sich um eine Preisnebenabrede handeln, da ja ein Zusatzdienst von DHL entlohnt wird. Preisnebenabreden hingegen unterliegen zwar dem Grunde nach der AGB-Kontrolle, nicht aber der Höhe nach. Dem Grunde nach sind Preisnebenabreden dann nicht zulässig, wenn der VErwender der AGB im eigenen Interesse bzw. in der Erfüllung gesetzlicher Pflichten tätig wird. Dies kann bei der VErauslagung von Spesen wohl verneint werden.
Im Ergebnis ist ein Vorgehen gegen die Preisgestaltung von DHL nicht aussichtsreich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Henning, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Preisliste von DHL handelt es sich um eine Allgemeine GEschäftsbedingung, die - um wirksam zu sein - in die mit DHL geschlossenen VErträge einzubeziehen ist. Dass dies der Fall ist, kann wohl unterstellt werden.
Grundsätzlich unterliegen Preisabreden in AGB nicht der sog. AGB-Kontrolle der GErichte. D.h. solche Preise können nur auf Sittenwidrigkeit hin überprüft werden, die idR dann vorliegt, wenn der marktübliche Preis um mind. das Doppelte überschritten wurde. Vorliegend könnte es sich um eine Preisnebenabrede handeln, da ja ein Zusatzdienst von DHL entlohnt wird. Preisnebenabreden hingegen unterliegen zwar dem Grunde nach der AGB-Kontrolle, nicht aber der Höhe nach. Dem Grunde nach sind Preisnebenabreden dann nicht zulässig, wenn der VErwender der AGB im eigenen Interesse bzw. in der Erfüllung gesetzlicher Pflichten tätig wird. Dies kann bei der VErauslagung von Spesen wohl verneint werden.
Im Ergebnis ist ein Vorgehen gegen die Preisgestaltung von DHL nicht aussichtsreich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Henning, Rechtsanwalt
Also wenn es schnell gehen muss damit leben oder auf einen anderen Logistikpartner ausweichen und hoffen das man nichts von der GDSK hört ...