Fremder benutzt mein Luftbild für Hausverkauf

#22
Ich würde ihm eine Private einigung anbieten, also er soll dir unbürokrtatisch 50€ oder so(ein betrag der nicht besonders weh tut aber einen drus lernen lässt) für die unerlaubte nutzung des bildes zahlen und gut ist, geht er darauf nicht ein kannst du immernoch mit Anwalt kommen!
Ganz davon kommen lassen würde ich ihn nicht. Das problem ist ja weil so oft einfach weggeschaut wird denken die leute mehr und mehr sie könnten sich alles erlauben..
wenn du ein schlechte gefühl hast kannst das geld dann ja einfach spenden.
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#23
Ich denke, hier ist schon so ziemlich alles über Urheberrecht und sonstige Rechte und Pflichten gesagt. Nur eine Anmerkung möchte ich noch zu Facebook machen. Wenn ich ein Bild in FB veröffentliche, muss mir klar sein, das ich die Nutzungsrechte zumindest den Facebookbetreibern einräume. Wenn ich das nicht möchte, helfen auch nicht die oft gelesenen Proklamationen, das FB das nicht dürfe, sondern nur, das ich dort keine Bilder veröffentliche, oder meinen Account lösche.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#25
Facebook: "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)."
Schon klar. Frag mal nach, ob eine solche Lizenzvereinbarung auch getroffen wurde und diese auch unverzüglich belegbar ist. Ich würde mal tippen, dass die nicht existiert, sondern dass das Bild einfach aus dem Netz kopiert und weiterverarbeitet wurde. In dem Moment ist es dann auch egal, ob Fratzenbuch die Lizenz mit Veröffentlichung des Posts erworben hat und auch kostenfrei weiterlizensieren darf. Einzig für den Fall, dass Fratzenbuch tatsächlich weiterlizensiert hat, hat sich das Thema erledigt und der TE wird sich die nächste Veröffentlichung in Fratzenbuch sehr genau überlegen.
 

Waldmensch

Erfahrener Benutzer
#28
Man müßte es halt mal vor Gericht austragen. Vielleicht gibt es ja auch schon Urteile.

Ich wäre der Meinung den Nutzer anzuschreiben ob er es löscht ODER, was viel sinnvoller ist, eine Quellenangabe zufügt. Eventuell findet ja eine Immobilienfirma Luftbilder ihrer Objekte ganz toll - dann wüßten sie gleich wer welche macht. ;)
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#29
...Ich wäre der Meinung den Nutzer anzuschreiben ob er es löscht ODER, was viel sinnvoller ist, eine Quellenangabe zufügt... ;)
Das wäre ohne Zweifel die vernünftigste Lösung. In den allermeisten Fällen handelt es sich ja um Unwissenheit und Gedankenlosigkeit des "Täters". Nur in dem Fall, dass diese Person mir frech und unverschämt käme oder sich der Vorgang an anderer Stelle wiederholen würde, würde ich überhaupt darüber nachdenken, weitere Schritte zu unternehmen. Denn mal ganz ehrlich: bei allem Ärger über eine solche Fremdnutzung des eigenen Bildmaterials, sollen sich unsere Gerichte tatsächlich mit derlei Lapalien beschäftigen (denn gemessen an dem, womit sich Gerichte ansonsten beschäftigen müssen oder auch sollten, handelt es sich bei dem "Bilderraub" schon um eine Lapalie)? Ich denke eher nicht ;) Es macht auch irgendwie für mich keinen Sinn, Änwälte und ein Gericht zu bemühen, um am Ende 50€ zu erstreiten. Da stehen Aufwand und Ertrag in keinem gesunden Verhältnis. Sollten die Bilder jedoch auf gewerblichem Weg entstanden sein, und sollte ich vom Verkauf der Bilder meinen Lebensunterhalt bestreiten müsse, wäre ich vermutlich allerdings ungeduldiger. Allerdings würde ich dann meine Arbeiten wohl kaum bei Fratzenbuch veröffentlichen ;)
 
Erhaltene "Gefällt mir": etnie

Greg0r

Erfahrener Benutzer
#30
Hallo,
interessanter Fall. Ich würde mich persönlich aber nicht von einem Schreiben von dem Urheber einschüchtern lassen.
Ich würde den Ball einfach zurück spielen, nach dem Motto, ob er überhaupt ein Recht hatte mein Haus aus der Copterposition zu fotografieren!
Es dürfen nämlich nur Fotos von meinem Haus gemacht werden, die vom frei zugänglich öffentlichen Grund und ohne Hilfsmittel wie z. B. Leiter entstanden sind. Dazu zähle ich sicher nicht ein Foto aus der Vogelperspektive. Demnach hätte der Fotograf hier wohl eher ein Problem.

Gruß
 
#31
Hallo,
interessanter Fall. Ich würde mich persönlich aber nicht von einem Schreiben von dem Urheber einschüchtern lassen.
Ich würde den Ball einfach zurück spielen, nach dem Motto, ob er überhaupt ein Recht hatte mein Haus aus der Copterposition zu fotografieren!
Es dürfen nämlich nur Fotos von meinem Haus gemacht werden, die vom frei zugänglich öffentlichen Grund und ohne Hilfsmittel wie z. B. Leiter entstanden sind. Dazu zähle ich sicher nicht ein Foto aus der Vogelperspektive. Demnach hätte der Fotograf hier wohl eher ein Problem.

Gruß
Abenteuerliches Rechtsverständnis.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#33
Hallo,
interessanter Fall. Ich würde mich persönlich aber nicht von einem Schreiben von dem Urheber einschüchtern lassen.
Ich würde den Ball einfach zurück spielen, nach dem Motto, ob er überhaupt ein Recht hatte mein Haus aus der Copterposition zu fotografieren!
Es dürfen nämlich nur Fotos von meinem Haus gemacht werden, die vom frei zugänglich öffentlichen Grund und ohne Hilfsmittel wie z. B. Leiter entstanden sind. Dazu zähle ich sicher nicht ein Foto aus der Vogelperspektive. Demnach hätte der Fotograf hier wohl eher ein Problem.

Gruß

Dann solltest du aber bitte auch beispielsweise nochmals hier nachlesen:
http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/A_Z_GenehmigungLuftbilder.html?nn=20286

Der Architekt des Hauses könnte vielleicht noch im Rahmen der Panoramafreiheit klagen. Ansonsten in meinen Augen alles Pille-Palle . . .
GoogleMaps, StreetView, BingMaps und Co. wären nach deiner Ansicht illegal . . . Viel Spaß beim Streiten . . .:eek:

LG Micha
 

fluri

Erfahrener Benutzer
#34
Hallo,
interessanter Fall. Ich würde mich persönlich aber nicht von einem Schreiben von dem Urheber einschüchtern lassen.
Ich würde den Ball einfach zurück spielen, nach dem Motto, ob er überhaupt ein Recht hatte mein Haus aus der Copterposition zu fotografieren!
Es dürfen nämlich nur Fotos von meinem Haus gemacht werden, die vom frei zugänglich öffentlichen Grund und ohne Hilfsmittel wie z. B. Leiter entstanden sind. Dazu zähle ich sicher nicht ein Foto aus der Vogelperspektive. Demnach hätte der Fotograf hier wohl eher ein Problem.

Gruß
Da greift dann wohl wieder die Panoramafreiheit. Aus der Luft zu fotografieren ist auch nicht verboten.
 

Kienzle

Erfahrener Benutzer
#35
mal ne doofe Frage aber hast du mit Ihm einfach mal gesprochen? Soll er dir nen Kasten Bier geben und gut ist....
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#36
Ob ein aus FB verwendetes Foto eine Möglichkeit darstellt sich zu sanieren wage ich zu bezweifeln. Die Rechtsschutzversicherungen, Rechtsanwälte und Gerichte verdienen ganz sicher damit. Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung tätig wird entstehen Kosten, die dann einfach auf alle (anderen Versicherungsnehmer) verteilt werden.

Aus der Luft zu fotografieren ist nicht verboten, wenn ein Objekt neben anderen zu sehen ist greift das Panorama, wenn aber gezielt (dominant) ein Objekt fotografiert wurde, so stellt die Veröffentlichung dieses Fotos möglicherweise eine Verletzung der Privatsphäre dar, und Gerichte werden klären müssen ob dem so ist oder nicht.

Sturm im Wasserglas und aus meiner Sicht wieder eine peinliche Geschichte. Wer auf FB ein Foto postet darf sich nicht wundern (auch wenn es nicht erlaubt ist). Wer das zusätzlich noch ohne Wasserzeichen macht, sollte sich einfach freuen, dass die Fotos Potential besitzen, und auch andere das eigene Werk nützlich finden. Miteinander reden, daraus lernen und in Zukunft dementsprechend handeln wären die Handlungen die einen persönlich weiterbringen würden, mahnen und klagen sind leider die derzeit gebräuchlicheren.

lg Ferdl
 

scritch

Erfahrener Benutzer
#38
Ferdi sagt es fast alles. Wie schon erwähnt hätte ich ja keinen Aufstand gemacht, wenn er einfach gefragt hätte. Der große Facebookmensch der jeden Sch*** postet bin ich sowieso nicht. Dennoch wäre wenigstens fragen nicht zu viel verlangt gewesen. Ich lerne nun daraus und lasse die Welt noch weniger an schönen Fotos teilhaben und wenn, dann nur gebranntmarkt mit einem Wasserzeichen.
Gesprochen habe ich mit ihm bisher nur indirekt. Immerhin kenne ich nun zumindest schon seinen Namen ;) Mal sehen ob ich ihn noch auf sein Missverhalten anspreche. Normalerweise wäre der nächste Schritt sich an Facebook zu wenden um heraus zu bekommen, ob die das Foto weiter lizensiert haben. Aber ob ich da überhaupt eine Antwort bekomme ist ja schon fraglich.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#39
Facebook wird das einen Dreck interessieren. Die werden Duch auf die möglichen Privatsphäreeinstellungen hinweisen und dann ist das für die erledigt. Facebook und Datenschutz sind einfach nur 2 völlig unterschiedliche Welten. Was mich jetzt wundert ist, dass Du schon indirekt mit ihm gesprochen hast, aber das Problem nicht angesprochen hast. Warum nicht? Drauf hinweisen und ihn höflich bitten es zu entfernen, dagegen spricht doch absolut nichts. Was Du weiter unternimmst ist doch dann immer noch offen.

Gruß Mike
 
#40
FB ist natürlich nicht die Plattform, um Bilder zu schützen :D
Wie verhält es sich denn aber hier?
Greift da die Panoramafreiheit überhaupt? Eher nicht, oder?
Das Haus, was abgebildet wurde, ist ja nicht Eigentum des Fotografen.
Und ein Luftbild kann ja auch nicht jeder einfach so aufnehmen.
Darf man dann sowas überhaupt veröffentlichen ohne vorherige Absprache/Genehmigung?
Ich hab da zwar keinerlei Ahnung, aber das würde mich mal interessieren.
Nicht dass ich Bilder online stelle und hinterher bekomme ich Ärger deswegen.
 
FPV1

Banggood

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