Folgende Information liegt uns vor:
Aus systematischen Gründen wurden aus dem EZT für den Bereich
Produktsicherheit alle Hinweise SV 0626 sowie die Fußnote D02 861 entfernt.
Hinweise und Fußnoten zu Verboten und Beschränkungen können nicht in jeder
in Betracht kommenden Codenummer angebracht werden, weil der Warenkreis der
meisten Vorschriften im Bereich der Verbote und Beschränkungen nicht oder
nicht ausschließlich durch die Einreihung bestimmt wird. Im konkreten
Einzelfall können sich Hinweise/Fußnoten sogar als gegenstandslos
herausstellen (vgl. auch Vorbemerkungen zum EZT, Nr. 4 - Allgemeine Hinweise
VuB).
Dies trifft auch auf den Bereich des Produktsicherheitsrechts zu, dieser
umfasst einen Großteil des Warenkreises im EZT. In der Regel können die
Vorschriften zum Produktsicherheitsrecht nicht bestimmten Warennummern oder
Positionen zugeordnet werden. So unterliegen beispielsweise Spielwaren der
Positionen 9503 und 9504 nicht zwingend den produktsicherheitsrechtlichen
Vorschriften für Spielzeug.
Da die Zollverwaltung bezüglich der produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben
für Produkte nicht originär zuständig ist und zudem keine Vorgaben wie die
Vorlage von Dokumenten als Abfertigungsvoraussetzung vorhanden sind, stellt
die Zollverwaltung nur noch allgemeine Informationen für Unternehmen bzw.
für die Bürgerinnen und Bürger unter
www.zoll.de zur Verfügung. Über den
Link
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschli
chen-Gesundheit/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html
werden Informationen mit entsprechenden Verlinkungen zu den originär zuständigen
Behörden (in der Regel die Marktüberwachungsbehörden der Länder)
bereitgestellt.
Sollten sich weitere Fragen ergeben, steht Ihnen der ServiceDesk rund um die Uhr, 7 Tage die Woche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
ServiceDesk
- ZIVIT -
Zentrum für Informationsverarbeitung
und Informationstechnik