Drohne der Piratenpartei stürzt Angela Merkel vor die Füße ;)

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#62
Moin

Aus der heutigen (17.09.2013) Ausgabe der Bild online:

"Nun hat die Landesdirektion Dresden die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz aufgenommen. Sprecher Ingolf Ulrich (47): „Der Einsatz eines unbemannten Fluggerätes hätte einer Genehmigung bedurft, welche weder beantragt noch erteilt wurde. Zudem ist er über Menschenansammlungen generell verboten.“

Quelle: http://www.bild.de/regional/dresden...t-der-pirat-mit-der-drohne-32420352.bild.html

Gruss
Michael
 

Hangwind

Erfahrener Benutzer
#63
Das wäre zu schön wenn so ein Depp einen auf den Sack bekommt.
Aber wir leben in Deutschland!
Der bekommt kurz auf seine Finger gehauen und darf dann Drohne und Handy wieder mit nach Hause nehmen und weiter machen!
Lächerlich!
 

Buzzerbee

Erfahrener Benutzer
#64
Naja, das ist ist noch nicht vorbei für den... Fliegen im CTR Bereich, fliegen über Menschenmengen... Wenn die jetzt gerade gegen den Ermitteln dann kommt da bestimmt noch was auf den zu
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#65
Hallo,
meines Wissens kann das Fliegen im kontrollierten Luftraum ohne Aufstiegsgenehmigung (war ja ein unbemanntes Luftfahrzeug, da Kamera an Bord und Absicht zum Fotografieren bestand, mit dem Ziel die Bilder zu Verklickern) mit bis zu 50.000 Euro geahntet werden. Selbst ohne Merkel und Co. war das an diesem Ort ein Verstoß gegen die LVO . . .
VG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:

micha59

Erfahrener Benutzer
#67
Hallo,
meines Wissens kann das Fliegen im kontrollierten Luftraum ohne Aufstiegsgenehmigung (war ja ein unbemanntes Luftfahrzeug, da Kamera an Bord und Absicht zum Fotografieren bestand, mit dem Ziel die Bilder zu Verklickern) mit bis zu 50.000 Euro geahntet werden. Selbst ohne Merkel und Co. war das an diesem Ort ein Verstoß gegen die LVO . . .
VG Micha
Muss mich selbst korrigieren . . . Vermutlich hat man in den letzten Tagen mal kurzfristig die Luftverkehrsordnung geändert, sogar zu unseren Gunsten . . .

Zitat aus der SZ:

. . .
[h=2]Keine rechtlichen Schritte eingeleitet[/h]
Er wird festgenommen, kommt aber schnell wieder frei. „Nichts von dem, was er getan hat, ist nach bisheriger Prüfung strafrechtlich relevant“, sagt der Dresdner Staatsanwalt Lorenz Haase am Montag. Auch die CDU Sachsen, Veranstalterin der Kundgebung, will keine rechtlichen Schritte gegen die Piraten einleiten.

Also dann, viel Spaß beim Copterfliegen über den Köpfen der Besucher im Stadtgebiet Dresden . . . :confused:

VG Micha
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#69
Hallo Buzzerbee,

hast Recht! Allerdings sollte der Staatsanwalt auch schon am Montag bemerkt haben, dass es in D eine LVO gibt . . . :)
Ansonsten war das nicht ganz "ernst" gemeind . . . :D

Liebe Grüße

Micha
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#70
Micha das Luftrecht muss nicht geändert worden sein
Es handelt sich dabei um ein Spielzeug und nicht um ein UAV laut Luftrecht, wenn der Übergang wohl auch sehr gering ist
Ist die Wahlveranstaltung in einem Gesperten Luftraum gewesen, oder freihen Luftraum, Innenstädte sind nicht Automatisch gesperrter Luftraum

Was die Aussage mit den Menschenmassen und Verboten betrifft, da konnte bisher keiner den Gesetzenspunkt angeben, das es Bedenklich ist, will keiner Widersprechen

Was man noch Prüfen könnte, war das eine Privataktion, oder eine Beruflich/Firmen Aktion, für die man eine Aufstiegsgenehmigung bräuchte, als Privataktion brauchste ja keine
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#71
Micha das Luftrecht muss nicht geändert worden sein
Es handelt sich dabei um ein Spielzeug und nicht um ein UAV laut Luftrecht, wenn der Übergang wohl auch sehr gering ist
Ist die Wahlveranstaltung in einem Gesperten Luftraum gewesen, oder freihen Luftraum, Innenstädte sind nicht Automatisch gesperrter Luftraum

Was die Aussage mit den Menschenmassen und Verboten betrifft, da konnte bisher keiner den Gesetzenspunkt angeben, das es Bedenklich ist, will keiner Widersprechen

Was man noch Prüfen könnte, war das eine Privataktion, oder eine Beruflich/Firmen Aktion, für die man eine Aufstiegsgenehmigung bräuchte, als Privataktion brauchste ja keine

Also, das Thema wurde schon zig mal diskutiert. Ein Spielzeug ist das dann, wenn es zum Zwecke der Sport- oder Freizeitgestaltung genutzt wird. Will man damit Fotos machen und diese verkaufen (und das wollte dieser Mensch lt. einer Zeitungsinfo), dann handelt es sich auch bei kleinsten "Spielzeugmodellfluggerätschaften" um unbemannte Luftfahrtgeräte. Dafür braucht man dann eben eine Aufstiegsgenemigung. Ich habs nicht erfunden, iss aber so in D. Zum Ort: Laut ICAO-KArte liegt Dresden teilw., und besonders dieser Platz da, im Luftraum Class D - CTR. Dieser ist lt. Gesetz auch für Modellflieger eigentlich tabu! Wenn dort jemand mit einem Parkflyer im Großen Garten herumgurkt, wird man natürlich nicht gleich das Luftfahrtbundesamt an der Backe haben . . . :). Das, was dieser Mensch dort vollführt hat, war meiner Meinung nach in jedem Fall ein Verstoß gegen die LVO (sofern keine Erlaubnis vorhanden war). Wäre keine Kamera dabei gewesen hätte es aber wahrscheinlich niemand gejuckt . . .
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#72
Der Verkauf war ne erste Meldung gewesen, letzte war ja, das mal "gezeigt werden sollte, wie man sich dabei fühlt, beobachtet zu werden"
Das war eben eine Politische Aktion der Partei, jetzt ist die Frage, wie muss sowas gewertet werden

Wenn der Platz in dem Luftraum liegt, stellt sich natürlich weniger die Frage nach aktuellen Luftrecht
Fraglich ist ob es irgendwann zu einer Neubewertung kommt, die ein Fliegen bis Dachkannte zulässt, da wie du schon mit dem Parkflyer ansprichst, werden kleine Modelle im Heimischen Garten geflogen, wo einige den aktuellen Flugzone nicht kennen
Bei mir vor der Tür bin ich auch unsicher, nach der Onlinekarte die hier im Forum rumschwirt, ist Bremen mal komplett Verbotszone, mal nur im Bereich vom Flughafen, mal Frei, je nachdem welche Virtuelle Höhe man hat, die Anzeige sollte aber immer gleich sein, die Zonen überlagern sich doch nicht, oder hatte ich da was falsch verstanden
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#73
Hallo nochmal,

ok, wenn er damit nichts verdienen wollte, isses nur grober Unfug mit einem Spielzeug in Form einer Mini-Drohne :D In der Tat wäre eine Neubewertung des aktuellen Luftrechtes für uns Hobbypiloten nützlich. Da werden diese Teile in jedem Bastelladen verkauft, aber keiner weiß, dass er z.B. im Centrum von Dresden lt. Gesetz damit eigentlich nicht mal vor seiner Garagentür einen Minihubschrauber schweben lassen dürfte. Genau das sollte man endlich mal zu Gunsten der "Hobbyisten" ändern! Aber andersrum - wo kein Kläger ist, gibts auch keinen Angeklagten . . . (Solange man so ein Teil nicht auf die Rübe bekommt) . . . :D

Liebe Grüße

Micha
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#74
Grober Unfug wäre es eben nur, wenn ich das gemacht hätte
Hier war es eine Eindeutige Politische Aussage der Piraten Partei, wenn das der letzte Ermittlungspunkt bleibt

Jetzt stellt sich die Frage, ist eine Politisch Orientierte Tat eine Partei eine Aktion einer Firma gleichzusetzen, oder eines Fluges einer Privatperson
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#75
Ich kenne kein Gesetz, welches den Politikern spontan erlauben würde, mal so für Eigenwerbung die allgemeingültige LVO außer Kraft zu setzen ;). Auch die "Piraten" sind nicht immun gegen Unfug (Ein Schelm, der Böses dabei denkt) . . . :D
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#76
Das sage ich ja nicht, was ich meinte, ist ein Pirat, der im Auftrag/Namen der Piratenpartei Agiert eine Privatperson, oder ein Firmenangehöriger, bei letzteren wäre eine Aufstiegsgenehmigung sicher auch für die Parot von nöten
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#77
Mmm, keine Ahnung. In diesem Fall würde ich instinktiv von einer naiven Privatperson ausgehen. Gegenfrage: Würdest du dich im Namen irgend einer Institution/Partei dort hinstellen und so ein UFO über die amüsierten Besucher fliegen lassen? Also ich nicht . . . obwohl, wenn mich die Parteigenossen dann anschließend ordentlich "bedienen" würden, wer weiß?! :D
 

Buzzerbee

Erfahrener Benutzer
#78
Bei mir vor der Tür bin ich auch unsicher, nach der Onlinekarte die hier im Forum rumschwirt, ist Bremen mal komplett Verbotszone, mal nur im Bereich vom Flughafen, mal Frei, je nachdem welche Virtuelle Höhe man hat, die Anzeige sollte aber immer gleich sein, die Zonen überlagern sich doch nicht, oder hatte ich da was falsch verstanden
Guckst du da:

Bremen.PNG

In der Mitte von Bremen (dunkles Gebiet) darfst du keinen einzigen Centimeter vom Boden anheben. In den äußeren Zonen darfst du entweder 1500, 3500, 2500 oder 1000 Fuß hoch fliegen.

Einfach den unteren Wert angucken der im "Bruch" steht.

Und hier das ganze von Dresden:

dresden.PNG

Wenn man davon ausgeht dass die Wahlkampfveranstaltung genau in der Mitte von Dresden war, ist dort auch absolute "Flugverbotszone" für Privatleute.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten