Hallo ,
ne , so als Tiefenentspannter sage ich mal : So sinnfrei ist das nicht . Wenn geschrieben wird, daß per Videobrille geflogen wird , ist das eben an der Genehmigung vorbei . Das hat btw auch
nichts mit na sagen wir Hilfsscheriffgehabe zu tun
Die Platzsperrung hat mit der "Auslegung" der Fluggenehmigung nix zu tun , das sind zwei
paar Stiefel .... nächste Frage logischerweise , wei schwer ist der Copter . Denn über 5 Kg
benötigt man Sondergenehmigungen , wenn man die mal so überhaupt bekommt....
Nur weil ich neu hier bin , heißt das überhaupt nix .
Übrigens setzte man früher notgedrungen Hubschrauber ein ... speziell welche von Minicopter , der war hierfür spezialisiert .
btw Fliegen bei Windstärke 7 ;-) wasn Showman