Hiho!
Schönes Beispiel, was man darf!
Weil die Luftbilder machen! Luftbilder sind, wie hier im Thread auch schon erwähnt, genehmigungsfrei (seit den 70er Jahren).
Gebäude haben kleine Persönlichkeitsrechte, da sie keine Personen sind! Also auch kein Problem!
Auf den Aufnahmen sind keine einzelnen Personen erkennbar. Also kann auch keine Person ein Recht auf ihr Bild in Anspruchnehmen.
Ganz klar das geht! Dafür muss man kein Anwalt sein!
Was wirklich juristisch unklar ist, sind die Aufnahmen vom Quadrocopter aus, aus geringer Höhe! Wer in 30m rumgurkt und fotographiert, der muss einiges beachten!
Ok, aber ich darf mich da nicht beschweren das ich mein Haus inkl. Grundstück nicht in der Datenbasis haben will. Warum nicht?
Weil Luftbilder! Der Einspruch bei Streetview ist deswegen möglich, weil StreetView
- keine Luftbilder macht,
- sich wegen des erhöhten Kameraaufbaus nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann. (Umstritten!)
Der Unterschied ist doch auch bei Google zu sehen:
Gegen StreetView kann man sich wehren, gegen GoogleEarth nicht!
Luftbilder vs. Bodenbilder! Ganz einfach!
Jetzt ist noch zu klären, ab welcher Höhe ein Luftbild ein solches ist! Und in wie weit der Detailierungsgrad bei zu berücksichtigen ist.
Durch die kameratragenden Modelle ist da eine Grauzone entstanden, die es so noch nicht gab, als die Gesetze gemacht wurden. Hier ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber bald klärend eingreifen wird. Erste Schritte gab es schon. Die Medien stacheln das mit Meldungen über "Spionagedrohnen mit Handysteuerung" auch gerade noch an! :-(
Der Analogieschluss lässt aber vermuten, was man darf. Ganz offensichtlich schützt der Gesetzgeber hier die Privatsphäre der Menschen, insoweit privates erkennbar ist.
Übrigens hat erst vor kurzem ein Richter entschieden, dass auch körperliche Abwehrmaßnahmen gegen unerlaubtes Fotographieren als angemessen bewertet. Das heißt, man darf sich mit Schläge und Tritten gegen aufdringliche Fotographen wehren!

In wie weit das andere Richter auch als angemessen ansehen, ist natürlich noch offen!
Um eine restriktive Rechtsprechung oder gar ein Verbot zu vermeiden, sollten alle die das Hobby betreiben auch den Verstand einschalten, und ihre kameratragenden mit der gebotenen Zurückhaltung einsetzen. Filmt nicht in Wohngebieten, keine Badestrände, haltet von allem Abstand, was ein Eingriff in die Privatsphäre wäre.
Im Zweifelsfall hat ein freundliches Nachfragen nur ganz selten ein Nein ergeben, über viele habe sich über die Bilder ihres Hauses, ihres Gartens, ihres Unternehmens, ect. gefreut.
Mal wieder: Kommunizieren statt prozessieren!
Tschüss
Tiggr (aka Marcus)