Bei Aufnahmen in Rheinland-Pfalz ist Aufstiegsgenehmigung nötig

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#21
@ franz hintermann:
Ja, das mit der privaten Homepage ist an der Haren herbei gezogen ;)
Aber sag das mal irgendwelchen Behörden oder Leuten, die sich daran stoßen und meinen sowas abmahnen oder anzeigen zu müssen...
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Ich würde auch auf jeden Fall, für Film oder Video Aufnahmen, für den offenen Kanal, Gemeinde, Verein oder was auch immer öffentlich damit auftreten will, auf eine Namensnennung des Luftbilderstellers verzichten.
Zumindest dann, wenn keine AE vorliegt und der Flug nicht angemeldet war.

Wenn es wie gesagt auch als Werbung für einen selbst ausarten soll, würde ich mich auf alle Fälle um eine AE oder Einzelaufstiegserlaubniss kümmern.
Und Luftbild macht man nicht nur "einmal" Da kommt öfter mehr hinterher.

http://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Kanal
Das Wort "Verantworten" im ersten Satz beachten! ;)
 
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eisbaer77

Erfahrener Benutzer
#23
Ich glaube die Zuständige Sachbearbeiterin für RLP am Flughafen Hahn, ist sich ihrer Sache auch nicht immer so sicher und Wirft Flugmodell und unbemanntes Luftfahrtsystem öfter mal durcheinander, in meinem Mailverkehr heißt es, Zitat:
Es bleibt insofern unbeachtet, ob Sie den Aufstieg zur Erstellung von Luftbildaufnahmen zu privaten Zwecken oder zur gewerblichen Ausübung durchführen möchten. Die Erteilung einer vorherigen Aufstiegserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 7 LuftVO ist für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems immer erforderlich.

Und in Mails vorher wird erklärt, das ein Flugmodell dann ein Flugmodell ist, wenn es sich um Sport und Freizetgestaltung handelt.
In allen anderen Fällen wäre es ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Und darauf werde ich mich berufen, wenn es mal nötig sein sollte.
 

franz hintermann

Erfahrener Benutzer
#24
dann würde ich die bilder nur im radio bringen.(blöder witz, ich weiß)
würde sagen ist nicht gewerblich.
aber grundsätzlich: anruf bei der IHK und du weißt bescheid.
 
#25
Offener Kanal ist "öffentlich" und immer eine Medienanstalt oder Verein dahinter. Und auch wenn die Akteure selbst kein Geld bekommen Immer gewerblich.
Schlimmer noch, die Beitragsersteller tragen in der Regel das volle und alleinige Risiko ihrer Produktion selbst, sind also für das was Sie senden wollen voll verantwortlich, wenn also Klagen wegen einem Beitrag kommen, müssen Sie persönlich dafür gerade stehen.
Da würde ich mit wirklich gut überlegen ob ich dafür meinen Kopf (namen) hergeben würde, wenn ich nicht alles in trockenen Tüchern hätte.
 

dd8ed

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#26
Hallo,
also ich würde die Einlassung von Frau Rosenbach-Huth nur begrenzt ernstnehmen.
Die Frau und die Art ihres Agierens ist Legende und nicht immer erfolgreich.
Ich persönlich unterliege ja nicht ihrer Aufsicht da in NRW, aber bei sowas würde ich es mal drauf ankommen lassen, die Sache an einen auf diese Dame spezialisierten Anwalt delegieren und relaxed in die Zukunft sehen. Im Zweifelsfall kann sie ihren Standpunkt dem Richter erklären.

Luftaufnahmen bei FPV zu rein privaten Zwecken sind nach meiner Ansicht Bestandteil der Freizeitgestaltung. Andere Leute fotografieren oder filmen Tiere, Blumen, Berge oder Häuser.

Hinzu kommt noch, dass ja ein Gewerbeanmeldung notwendig würde, wenn ein rein privater Fotoflug als gewerblich gewertet wird. Damit kann ja mal einer zum Ordnungsamt gehen und fragen.

Heute sich schon mal lächerlich gemacht ? wär dann wohl die Frage des Amts (eventuell in salbungsvollere Worte gekleidet)

Gruss
Frank
 
#27
ok, mit der aussage kann man mal was anfangen!
definitiv also mit ae! rohmaterial irgendwo hochladen und dann ist mein part erledigt, wenn dann als quelle y..t..e oder so angegeben wird!?
 

eisbaer77

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#28
Luftaufnahmen bei FPV zu rein privaten Zwecken sind nach meiner Ansicht Bestandteil der Freizeitgestaltung. Andere Leute fotografieren oder filmen Tiere, Blumen, Berge oder Häuser.

Hinzu kommt noch, dass ja ein Gewerbeanmeldung notwendig würde, wenn ein rein privater Fotoflug als gewerblich gewertet wird.
So sehe ich das auch.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#29
Ihr könnt das sehen wie ihr wollt. Wenn das RP der Meinung ist, braucht ihr die AE. Das RP in Stuttgart unterscheidet zwischen Privat und Gewerblich, indem der Zweck der Bilder untersucht wird. Sobald auch nur ein Hauch von gewerblicher Absicht dahinter steckt, oder die Bilder zur Werbung auf Gewerblichen Seiten genutzt wird, braucht man eine AE. Dabei spielt es keine Rolle, wenn ihr die Bilder sogar verschenken würdet, und der Beschenkte macht Werbung damit. Ihr könnt zwar die Nutzungsrechte mit verschenken, aber das Urheberrecht ist nicht veräußerbar. Und das habt Ihr.
Leider hat in Deutschland jedes Regierungspräsidium andere Vorstellungen und andere Auflagen. Wenn die sich mal einig werden würden, wäre uns allen geholfen.
Sollte irgendwas mal passieren, schert sich das Rechtssystem einen Dreck um irgendwelche Aussagen von Anwälten, oder anderen leuten anderer Behörden. Hier zählt allein das Luftrecht. Und hier ist das Problem.......Der Bund gibt das Recht aus, die Länder dürfen es nach eigenem Ermessen umsetzen. Übrigends haben sich auch die Modellflugversicherer ein Hintertürchen offen gelassen. Sie zahlen keinen Schaden, wenn das Luftfahrtrecht in irgendeinerweise nicht eingehalten wurde.
Die Anmeldung für ein Kleingewerbe sehe ich noch als das kleinste Übel an. Kostet nur 15€ und tut nicht weh. Die gewerbliche Modellflugversicherung von 250€- 600€ im Jahr schon mehr.
 

hornetwl

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#30
Ich hoffe, man hat in Hahn eine ausreichend große rote Lampe im Bürofenster stehen. Ist nämlich nach LuftVG für Luftfahrthindernisse zwingend vorgeschrieben...
 

ChristophB

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#31
@Schneipe
Dann hast du das Problem nicht verstanden. Die vom Luftamt (so heißt das hier bei uns) legen sich die Gesetze gerne mal so aus wie sie es brauchen, und das entspricht nicht immer der Tatsache. Google mal nach der guten Frau. Dann wirst du feststellen, daß dies nicht das erste mal wäre. Diese verweist mich immer wieder auf deren Dronen-Seite, aber was steht denn da? Eine beispielhafte Aufzählung, wofür UAVs üblicherweise eingesetzt werden, mehr nicht. Dann ist ein Dokument verlinkt vom Bundesverkehrsministerium, wo genau definiert wird, wann es sich um ein UAV handelt und wann nicht und da drin steht "Luftbilder, die zum Verkauf bestimmt sind". Ja was denn nun.
 
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schneipe

Erfahrener Benutzer
#32
Ok, frag doch mal bei deinem zuständigen Regierungspräsidium nach. Oder sitzt die Dame da drin? Wenn dann hast richtiges Pech..........
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#33
Das Luftamt Hahn ist dem Landesbetrieb Mobilität angegliedert und das ist meines Wissens nach die oberste Landesbehörde. Deswegen habe ich ja auch die Sache an den Herrn Sonnenschein weitergeleitet, damit die vom DMFV Kenntnis davon bekommen, nur für den Fall, daß die nicht sowieso von der Problematik wissen. Dieser hat schon so manche Behauptung der Frau erfolgreich in Frage gestellt. So wie ich das mitbekommen habe, ist das LA Hahn das Hauptbetätigungsfeld der Rechtsabteilung.
 
#35
@ChristophB
Wie schon per PM geschrieben, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
Oder wie mein Freund Jörg E. mal schrieb, wer Fxxxn will muss höflich sein ;)
Ich hatte zumindest absolut keine Probleme mit Frau Rosenbach-Huth, die macht auch nur Ihren Job und der ist auch nicht immer einfach. (mit Modellfliegern wie Dir ;) )
Die Hilfe und Tipps die sie mir gegeben hat waren Top, die Erteilung der AE absolut problemlos und zügig.
Was willst Du sonst noch? Das sie die Gesetze für Dich beugen?
Das "Luftamt" ist doch die Stelle an der der "krieg ausgefochten wird. Zwischen der Umsetzung geltendem Recht, Kompromisse zu finden und auf die Belangen einiger am Rad drehenden Modellfliegern eingehen zu müssen.
Und jetzt hör auf hier Stunk zu machen, die Frau kann nix dafür, die macht auch nur ihren Job!
 
#36
Was kostet denn eine AE ?

Und mit der guten Frau haben alle Modellflugvereine ihren Spaß, anscheinend ist die Hobby Jäger , dann könnte man das Verhalten verstehen .
 
#37
Kosten und Aufwand Steht alles in den zur Verfügung gestellten Anträge und Unterlagen der Behörde. Darin findet man auch alle nötigen Kontaktadressen...

Kosten... Billiger als Rauchen ;)
Also überschaubar wie ich finde, AE macht man ja nicht als Hobby Pilot ;)
Aufwand...
Auch überschaubar:
- Kontaktaufnahme zuvor ist denke ich sinnvoll, aber auch nicht zwingend nötig.
- die Arbeit alle Unterlagen auszufüllen und beschaffen so wie Datenblätter des Hersteller der Maschinen besorgen oder selbst erstellen und alles zusammen einzureichen.
- Nachweis über Gewerbe (Gewerbeanmeldung) ist auch für den Versicherer nötig.
- der Nachweis einer Gewerblichen Modellhalterversicherung mit ausdrücklicher Erlaubniss für Luftaufnahme und dem was man sonst noch vor hat zu machen, in meinem Fall habe ich die Bestätigung eingeholt, das Einstellungs- und Testflüge mit versichert sind und mit eingereicht. BTW, die DMO bietet da einen günstigen Tarif an, 1.5 Mio reicht, für den Antrag, wer mehr versichern muss, muss eben schauen wie hoch sein Risiko wirklich ist.
- Meine AE hat dann 210,- Bearbeitungsgebühr beim ersten mal gekostet und wurde für 2 Jahre erteilt, dabei habe ich momentan nur mich als Piloten eingetragen und auch nur die 4 Maschinen, die momentan in "Produktion" sind. weitere Maschinen oder Piloten nachtragen lassen ist jeder Zeit einfach möglich.

Wenn einmal eine AE vorliegt, kann man die relativ einfach in anderen Bundesländern anerkennen lassen, nur in RLP nicht... darum gut, wenn man zuerst die RLP Hürde nimmt ;)

Ich hab sie eigentlich nur gemacht, damit ich sie mal habe und damit ich anderen keinen scheiß erzählen muss, die von mir wissen wollen, wie sie dann "meine" Maschinen anmelden sollen ;)
Und da ich selbst ja kein Luftbild mache, kann ich "Kollegen" und "Mittberwerbern" auch ohne schlechtes Gewissen, Tipps geben LOL
 
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#38
Aber es wurde doch geschrieben das Privatpersonen die ein Videofilm ihres Gartens machen und das Online stellen eine AE brauchen.

Wo soll ich denn als Privatperson eine Gewerbeanmeldung hernehmen ?
Datenblatt eines Locust China Quadros ?

Ich lasse mir das alles gefallen wenn da wirklich jemand Geldverdient mit, aber so ein Käse für auf dem Modellflugplatz hinter dem Kollegen her zu fliegen und den zu Filmen. Oder dem Nachbarn, weil er gefragt hat in die Dachrinne schauen.

Deutschland iss fürn Ar...... .
 

ChristophB

Erfahrener Benutzer
#39
Man braucht definitiv keine ;-)
 
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FPV1

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