Fluggenehmigung beim 2. Anlauf nicht mehr erteilt

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Andy.Oldy

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#1
Hallo Leute,

hier mal eine Geschichte die echt Ärgerlich ist.

Als ich vor ein paar Wochen im Landschaftspark Duisburg um eine Aufstiegsgenehmigung gebeten habe, habe ich sie ruck-zuck in den Händen gehalten. Es war echt klasse, alles lief super und reibungslos.

Nun wollte ich wieder einmal dort fliegen und habe leider eine Absage bekommen.
Den Grund kann ich nachvollziehen und finde ihn echt traurig.
Allerdings müssen wir bei der Genehmigung für einen Copter-Einsatz passen.
Wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit unerfahrenen Piloten gemacht und haben daher aus Sicherheitsgründen
gegenüber den Besuchern ein Verbot für das Gelände aussprechen müssen. Flugdrohnen können wir daher nur noch mit Aufstiegserlaubnis der Bezirksregierung zulassen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen machen müssen?

Gruss
Andy
 
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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#2
ähm der Landschaftspark hat keinerlei befugnisse dir irgendeine Aufstiegsgenehmigung zu erteilen das muss immer das RP machen.
in deinem fall

Nordrhein-Westfalen
RB Köln und Düsseldorf: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 59 - Luftverkehr, Postfach 30 08 65, 40190 Düsseldorf, Tel: 0211 4750
RB Arnsberg, Münster und Detmold: Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 - Luftfahrt, Postfach 59 07, 48128 Münster, Tel: 0251 4110
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#3
Nun ja, das LPN Gelände ist quasi Privatgelände. Er gehört einer Tochtergesellschaft der Stadt Duisburg, die dort auch das alleinige Hausrecht ausübt. Zumindest Start und Landung können die da sehr wohl verbieten, da hilft auch keine AE von RP. Außerdem findet sich das Multikopterverbot inzwischen auch auf der HP des LPN.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#4
davon scheibe ich ja auch kein wort ;)
nur die AE bekommt er ohne genehmigung des grundstückseigentümer eh nicht.
Landschaftsschutz oer gar naturschutzgebiet? auch drekt raus .
 

Andy.Oldy

Erfahrener Benutzer
#5
Hallo Leute,
naja beim ersten mal anfragen hatte ich die schriftliche Genehmigung schnell in den Händen. Da war es mir ehrlich gesagt wurscht wer sie ausgestellt und Unterschieben hat.

Ich hatte sie, und alle (Pförtner, Personal) wussten Bescheid und haben mich schon begrüßt als ich mit dem Copter das Gelände betreten habe.

Da war ich echt erstaunt wie gut so etwas ablaufen kann.

Schade finde ich nur das es nun so nicht mehr möglich ist.

gruss
Andy
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#6
das war noch nie möglich. was da gemacht wurde war schlicht nicht legal. (ich geh von einem gewerblichen flug aus wenn du die ganze zeit von einer AE sprichst!)
klar wenn einem das egal ist kann man das machen, nur die versicherung lacht dann nur einem kurz herzhaft.

wenn du das privat machst, war der erste weg vollkommen ok. (aber informiere dich etwas um ie ganzen begrifflichkeiten nicht zu vermischen, das sind riesen unterschiede).
 
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Altix

Erfahrener Benutzer
#7
Wenn man seine Aufnahmen mit Hirn und Verstand macht, dann ist das sicher eine tolle Sache. Ich möchte aber nicht wissen, wie viele Verrückte da schon tagsüber mit irgendwelchen Phantoms etc über den Leuten lang gebrettert sind. Bei entsprechendem Wetter ist im LPN ja auch ganz schon was los ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#9
dann brauchst du aber auch keine AE.

-genehmigung vom grundstückseigentümer (so wie du das gemacht hast!)
-versicherung haben die wildflug abdeckt zb DMO
-schauen nach flugverbotszohnen zb CTR
-naturschutzgebiet/landschaftsschutzgebiet?
-gefährung ?
-personen überflug

-> und losgehts :)
 

Andy.Oldy

Erfahrener Benutzer
#12
dann brauchst du aber auch keine AE.

-genehmigung vom grundstückseigentümer (so wie du das gemacht hast!)
-versicherung haben die wildflug abdeckt zb DMO
-schauen nach flugverbotszohnen zb CTR
-naturschutzgebiet/landschaftsschutzgebiet?
-gefährung ?
-personen überflug

-> und losgehts :)
Hallo Amdeus,
Ja das stand auch so genau in der Genehmigung.

Versicherung ist natürlich vorhanden.

Gruss
Andy
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#14
-genehmigung vom grundstückseigentümer (so wie du das gemacht hast!)
Klar ist die Sache in der Tat, aber los geht da leider erst mal gar nix :( Genau die Genehmigung gibt es eben explizit nicht. Ich zitiere dann mal von der HP des LPN:

8. Darf ich im Landschaftspark mit einem Multikopter fotografieren bzw. filmen?

Aufnahmen mit unbemannten Flugsystemen sind im Landschaftspark Duisburg-Nord aus Sicherheits- und Haftungsgründen ausgeschlossen. Für gewerbliche Projekte ist gegebenfalls eine Sondergenehmigung bei der Duisburg Marketing GmbH zu beantragen.
Lassen wir jetzt mal die Haarspaltereien beiseite, ob der LPN im Luftraum etwas zu sagen hat und ob man nicht von außerhalb starten und dann ins Gelände fliegen kann (was, wenn man die Örtlichkeiten kennt, totaler Schwachsinn wäre). Multikopter sind im LPN nicht erwünscht und Punkt. So sehr einem das Herzchen blutet (das Gelände ist einfach der Hammer) das Verbot ist nun einmal zu akzeptieren, leider.

Früher ist das wohl anders gewesen, da hat man leicht eine Erlaubnis bekommen, im LPN zu starten. Auf genau diese Erlaubnis hat sich der AE auch bezogen (und nicht auf die AE vom RP).

Ich organisiere im LPN gerade mit ein paar Kollegen ein kleines Event. Im Zuge der Planung haben wir natürlich auch regelmäßig mit den Leuten der Marketing GmbH zu tun. Zumindest unser Ansprechpartner ist im Grunde recht umgänglich, wenngleich die bei Haftungsfragen verständlicherweise wenig flexibel sind. Einzige Chance, die ich sehe, wäre die Jungs anzuschreiben, Vorhaben und Ausrüstung kurz (aber verständlich) zu schildern, morgens um 5 da aufzuschlagen (ist ja hell momentan) und zuzusichern, dass man um 7 wieder verschwindet, bzw. spätestens, wenn da der Publikumsverkehr einsetzt. Dazu ein paar Worte zum Versicherungsnachweis. Mit ein wenig Glück kommst du damit durch. Das war zumindest mein Plan, als ich noch geplant hatte, einen kleinen Trailer zum Event zu machen. Allerdings sind die Leute da hoffnungslos überlastet. Wenn man mal einen Blick in den Veranstaltungskalender wirft, wird einem auch schnell klar, warum das so ist. Wenn man also Pech hat, dann gibt es am Ende trotz aller guten Worte ein Nein, weil die einfach keine Zeit haben, sich mit so einem Anliegen auseinanderzusetzen. Das muss man dann halt akzeptieren.
 

Andy.Oldy

Erfahrener Benutzer
#15
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