DHL dein Freund und Zerstörer

Icesory

Magic-Smoke liberator
#1
Bisher habe ich mit DHL recht gute Erfahrungen gemacht. Lediglich ein Weihnachtsgeschenk für 10€ ist mal verloren gegangen.
Aber das was diesmal passiert ist übertrifft echt alles.
Ich habe hier im Forum eine Diy Brille gekauft. Diese wurde auch verschickt und ist angekommen. Über den Zustand in der sie angekommen ist kann man aber streiten. Das einzige was heile ist, ist die Skibrille. Alles andere ist komplett zerstört.

Zum Glück war das Paket versichert und ich hoffe dass ich das Geld wieder bekomme.
 

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h0scHberT

Erfahrener Benutzer
#5
Da hast du aber echt mehr als schlechte Karten. Mir ging es ähnlich...der Karton bei mir war nicht auffällig, als ich das Paket angenommen habe. Als ich es aber dann geöffnet habe war der Inhalt kaputt. Also bin ich mit dem zerstörten Teil inkl. Karton und Verpackungsmaterial zur Post. Der Herr am Schalter hat sich das kurz angeschaut und dann einen Zettel ausgefüllt. Anschließend wurde alles an DHL zurückgeschickt und kontrolliert. Das Ende vom Lied: DHL ist nicht für den Schaden aufgekommen, da der Inhalt angeblich nicht ausreichend geschützt verpackt war. Für mich war der Inhalt mit mehr als ausreichend Luftpolster verpackt.

P.s. ich wünsch dir mehr Erfolg
 
#6
Jepp. Den Fall habe ich auch durch. Wenn das Paket beschädigt ist, dann vorm "annehmen" einfach mit dem DHL Kurier aufmachen. Wenn da drin zerstörung herscht-->return to sender.

Die Verpackung sieht wirklich sehr dürftig aus. Da wird die DHL wohl (zurecht) blocken. Da gibts irgendwo auch ganz genaue Vorschriften welche Falltests das ganze bestehen müsste damit es ausreichend verpackt ist.
 

RCCopter

Coptertestingenieur
#7
Null Platz, kaum Polsterung, ich sehe da auch keine Schuld von DHL. Pakete werden nun mal gestapelt.
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#8
Aber wie willst Du Pakete gegen die Dummheit mancher DHL-Kasper sichern?
Man bekommt jedes Paket kaputt!
Bei einem EasyStar in ungeöffneter Originalverpackung geht man doch eigentlich von einem ausreichenden Schutz der Ware aus, oder?
Der Karton sah allerdings aus, als wäre der DHL-LKW drübergefahren und der Rumpf vom weißen EasyStar war definitiv hin...
Die Standardausrede von DHL habe ich auch zu lesen bekommen.
Allerdings sind da wohl einige Vollpfosten beschäftigt, die noch nicht mal die Firmeneigenen Formulare lesen!
Ich hatte "Nach Prüfung zurück zu mir" angekreuzt, was sie nicht interessiert hat - sie haben das Paket an den Verkäufer zurückgeschickt!
Da der sein Geld schon hatte, war von seiner Seite natürlich nicht viel Enthusiasmus zu erwarten.
Er wollte, nach mehreren Nachfragen meinerseits, den Ärger wohl loswerden und hat mir glücklicherweise irgendwann die Kohle zurück geschickt.

Wenn ein Karton auch nur ansatzweise beschädigt ist, wird er aufgemacht, oder er geht mit "Beschädigungsvermerk" zurück an den Absender!
Die Versicherung von DHL zahlt wahrscheinlich nur, wenn das Paket verschwindet - ich habe jedenfalls noch nie von einer Zahlung wegen Beschädigung gehört!!!
Bei Hermes kann man das allerdings auch vergessen - vor Jahren ist ein, bei Ebay gekaufter Sensenmotor, nie bei mir angekommen...
Angeblich wurde er zugestellt, aber meine Unterschrift (das war noch zu Zeiten der Papiernutzung)konnte man nicht vorlegen!
Gezahlt haben die nie - sie wollten immer irgend was anderes (teilweise doppelt und dreifach) und ich habe es irgendwann aufgegeben!
Allerdings haben die auch nie wieder ein Paket von mir bekommen und ich vermeide es tunlichst, Pakete mit dem Verein geschickt zu bekommen!
Der Motor für ~€30,- wäre sie jedenfalls billiger gekommen, als mehrere Kunden (Freunde und Bekannte von mir) zu verlieren...
Außerdem stank mir bei denen, daß die Fahrer teilweise noch um 21:00Uhr auftauchten!

Gruß
mueckchen
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#9
Interessant wäre wirklich, ob die Verpackung in Ordnung war, oder ob die beschädigt ist. Um das Display so zu knicken, bedarf es schon etwas Kraft, das kommt niemals vom normalen stapeln, ohne das die Verpackung beschädigt ist. Ansonsten weiß ich nicht...der Gefahrübergang an den Käufer liegt ja beim Versendungskauf immer mit Übergabe an den Spediteur vor (§447 BGB), Ob der Verkäufer da evtl. aber doch aufkommen muss, da zu schlecht verpackt oder wie auch immer? Klar kann man sich gegen manche Idioten von Speditionsleuten nicht schützen, aber die Verpackung in diesem Fall sieht nicht wirklich vernünftig aus. Fakt ist ja nun mal, dass man Ware bestellt hat und diese defekt ankam. Der Dumme kann also auf keinen Fall der Käufer sein! Wäre ja auch schlimm wenn es anders wäre. Stellt Euch mal vor, Ihr bestellt einen teuren Fernseher über ein Versandhaus, die Verpackung ist ok, aber beim auspacken stellt Ihr fest, das Display hat einen Sprung. Soll der Käufer da auf den Kosten sitzenbleiben?

Gruß Mike
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#10
...der Gefahrübergang an den Käufer liegt ja beim Versendungskauf immer mit Übergabe an den Spediteur vor (§447 BGB) ...
Stellt Euch mal vor, Ihr bestellt einen teuren Fernseher über ein Versandhaus, die Verpackung ist ok, aber beim auspacken stellt Ihr fest, das Display hat einen Sprung.
Da verwechselst Du Privatkauf und Versandhandel!
Beim Privatkauf erfolgt der Gefahrenübergang immer mit Übergabe an den Spediteur...
Im Versandhandel sieht die Sache aber anders aus!

Gruß
mueckchen
 

Kaldi

...es funktioniert!
#11
also ich würde gerne mal Bilder von der äußeren Verpackung sehen. Das Ganze erscheint mir sehr suspekt. Solche Beschädigungen, wie sie uns hier aufgrund der momentan Bilder vorliegen, deuten eher auf unzureichende Verpackung hin.
Gerade das zweite Bild vom Display und Monitorgehäuse. Da bedarf es schon etwas mehr Kraft, als nur das Stapeln von Paketen oder rauher Behandlung von Transportgut. Solche Beschädigungen würden auch Spuren an der äußeren Verpackung hinterlassen.

Was sagt der Verkäufer?
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#12
Da verwechselst Du Privatkauf und Versandhandel!
Beim Privatkauf erfolgt der Gefahrenübergang immer mit Übergabe an den Spediteur...
Im Versandhandel sieht die Sache aber anders aus!

Gruß
mueckchen

Nix für ungut, aber dann schau mal unter dem von Dir geposteten Link nach, er kaufte ja nicht bei einem Unternehmer...hier die entsprechende Stelle:

...Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat...

hier geht es ja klar um einen Versendungskauf und nicht um einen Verbrauchsgüterkauf bei einem Unternehmer und da geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur über. Anders sieht es beim Versandhandel aus, da hast Du Recht, aber er hat ja nicht bei einem Händler gekauft, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wie vom Vorredner ja auch gesagt, hier haben andere Kräfte gewirkt und das geht nicht ohne die Verpackung zu beschädigen...sehe ich genauso. Vielleicht kriegen wir ja noch ein paar Fotos der Verpackung.

Gruß Mike
 
FPV1

Banggood

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