zur Info: Preisbindung zweiter Hand bzw. vertikale Preisbindung

gervais

Ich brauche mehr Details
#1
Zur Info:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de...l?referenceKeywordName=vertikale+Preisbindung

http://de.wikipedia.org/wiki/Preisbindung

Deutsche Händler die in unserem Bereich tätig sind und auf eine Preisbindung verweisende Schreiben eines Herstellers oder Distris erhalten haben, sollten nicht zögern, damit bei einem Juristen vorstellig zu werden, um derartigen Praktiken ein Ende zu bereiten.

Vorsorglich: Es geht hier nicht um Vorwürfe gegen das angebliche Verhalten eines bestimmten Flight Controller Herstellers, sondern um die vorgetragene Methodik an sich, die mir persönlich zuwider ist.

Und nein, ich bin kein Betroffener einer gescheiterten Gruppenkaufaktion.
 
#2
Genau so ist das ich habe dem Händler das bereits mitgeteilt das wir einen bezahlten Kaufvertrag haben, von dem er aufgrund einer angeblichen Preisbindung zurücktreten möchte! So einfach geht das nicht! Da es in Deutschland nur eine Buchpreisbindung gibt! Und ansonsten ist freier Handel angesagt!

Ich werde das ganze einem Rechtsanwalt übergeben und die beiden Händler die das Verhindert haben Kostenpflichtig abmahnen lassen! Wegen Illigaler Preisabsprache!
 
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Erhaltene "Gefällt mir": d3frost
#3
Das mit der Preisbindung sollte stimmen, aber soweit ich weiß gilt ein Vertrag als angenommen , wenn die Auslieferung bestätigt wird oder durch verschicken der Ware.

Das Zustandekommen des Kaufvertrages richtet sich zunächst nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Ein Kaufvertrag wird durch Angebot und Annahme geschlossen. Bietet ein Onlineshop auf seiner Homepage eine Ware an, liegt darin noch kein rechtlich relevantes Angebot zum Vertragsabschluss. Der Kunde wird vielmehr zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Aus juristischer Sicht ist das Internet-Angebot also mit der Situation im Laden vergleichbar, wenn die Ware in einem Regal ausgestellt wird. Auch hier liegt lediglich eine Aufforderung an den Kunden vor, ein Angebot abzugeben.

Kaufvertrag, Internetshopping
Eine Bestellbestätigung ist noch keine Annahme durch den Verkäufer. Sie bestätigt nur, dass die Bestellung bei ihm eingegangen ist.Das Angebot gibt dann der Kunde ab, indem er die Ware auf das Band an der Kasse legt. Beim Onlineshopping geschieht dies, indem der Kunde die Ware online bestellt. Vorsicht: Die Bestellbestätigung ist noch keine Annahme durch den Verkäufer. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung – nicht mehr und nicht weniger. Wann der Vertrag angenommen wird, richtet sich nach dem Verhalten des Verkäufers. Spätestens indem der Verkäufer die bestellte Ware liefert, nimmt er das Angebot des Kunden an und ein Kaufvertrag liegt vor.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#4
Genau so ist das ich habe dem Händler das bereits mitgeteilt das wir einen bezahlten Kaufvertrag haben, von dem er aufgrund einer angeblichen Preisbindung zurücktreten möchte! So einfach geht das nicht! Da es in Deutschland nur eine Buchpreisbindung gibt! Und ansonsten ist freier Handel angesagt!

Ich werd das Gänze einem Rechtsanwalt übergeben und die beiden Händler die das Verhindert haben Kostenpflichtig abmahnen lassen! Wegen Illigaler Preisabsprache!
Na da bin ich ja mal gespannt. Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass sich im Zweifel nur die beteiligten Juristen freuen, weil sie fleißig Kostennoten schreiben dürfen. Wahrscheinlich gibt es seitens DJI Vorgaben zu Mindestpreisen, auf die sich die anderen Händler berufen. Damit ist das Thema Preisansprache zwischen den Händlern durch.

Kritisch ist wenn überhaupt das Verhältnis von DJI zu den Händlern zu sehen. Danke Gervais für die Gedächtnisauffrischung, vertikale Wettbewerbsbeschränkung heißt da das Zauberwort. Die Vorgabe eines Mindestpreises an die Händler ist nämlich nicht per se und in allen Fällen erlaubt. Wenn dann noch der Hersteller dem Händler droht, einen Verstoß gegen diese Mindestpreisforderung mit Nichterfüllung bestehender Lieferverpflichtungen zu sanktionieren, dann wird es ganz verdammt kritisch. Das ist aber das Thema des Händlers, und wenn der weiter Waren von seinem Hersteller vertreiben will, wird er es sich dreimal überlegen, ob er gegen diese Machenschaften juristisch vorgehen wird. Eine ordentliche Vertragskündigung dürfte die unausweichliche Konsequenz sein.

In deinem Fall wird zu klären sein, ab wann ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Händler zustande kam. Das ist meist in den AGBs geregelt. Das kann eine Auftragsbestätigung sein, dass kann der Rechnungsvetsand und die darin enthaltene Zahlungsaufforderung sein, oder was auch immer. Ist bei dir ein solcher Vertrag gem. AGB zustande gekommen, dann wird es wirklich spannend. Wobei ich mir dann die Frage stellen würde, ob ich dem Fall nun ausgerechnet den Händler auf Vertragserfüllung verklagen würde, der den angedachten Gruppenkauf zunächst erst einmal möglich gemacht hat. Ich für meinen Teil packe mir im Zweifel lieber den stinkenden Fisch am Kopf, als ihm am Schwanz zu zupfen.
 
#5
Nun ja,

die letzte Ansage zu diesem Thema....

Die Aussage wegen Preisabsprachen ist genau so falsch wie lächerlich. Dass diese definitiv nicht statt findet sieht man bei unserem griechischen Kollegen, der die Naza unter unserem Preis auf dem freien Markt anbietet.

Und ich glaube kaum, dass der betreffende Händler den Vorwurf der Preisbindung und Preisabsprache weiterhin aufrecht erhalten wird, denn dann könnte der durchaus auch unter Beschuss von anderen Rechtswälten geraten, denn das ist Verleumdung.

Es steht aber jedem Händler frei, ein Produkt, dass ihm keinen Gewinn mehr einbringt aus dem Programm zu nehmen oder die Bestellmengen zu reduzieren. Wenn der Hersteller darauf reagiert ist das seine Entscheidung, das hat aber nichts mit Preisabsprache zu tun sondern mit dem Umstand, dass das Produkt nur durch reines Durchschieben über die Theke nicht mehr erfolgreich auf dem Markt bestehen kann.

Also lieber Heliflightone, wenn Sie der Meinung sind, das beweisen zu können, steht es Ihnen jederzeit frei eine Klage gegen DJI oder die Händler, die Sie angeblich in Verdacht haben, Preise abzusprechen, einzureichen. Viel Spass.

Und jetzt auf ins Wochenende...

Gruss
Hans-Willi
 
#6
Nun ja,

die letzte Ansage zu diesem Thema....

Die Aussage wegen Preisabsprachen ist genau so falsch wie lächerlich. Dass diese definitiv nicht statt findet sieht man bei unserem griechischen Kollegen, der die Naza unter unserem Preis auf dem freien Markt anbietet.

Und ich glaube kaum, dass der betreffende Händler den Vorwurf der Preisbindung und Preisabsprache weiterhin aufrecht erhalten wird, denn dann könnte der durchaus auch unter Beschuss von anderen Rechtswälten geraten, denn das ist Verleumdung.

Es steht aber jedem Händler frei, ein Produkt, dass ihm keinen Gewinn mehr einbringt aus dem Programm zu nehmen oder die Bestellmengen zu reduzieren. Wenn der Hersteller darauf reagiert ist das seine Entscheidung, das hat aber nichts mit Preisabsprache zu tun sondern mit dem Umstand, dass das Produkt nur durch reines Durchschieben über die Theke nicht mehr erfolgreich auf dem Markt bestehen kann.

Also lieber Heliflightone, wenn Sie der Meinung sind, das beweisen zu können, steht es Ihnen jederzeit frei eine Klage gegen DJI oder die Händler, die Sie angeblich in Verdacht haben, Preise abzusprechen, einzureichen. Viel Spass.

Und jetzt auf ins Wochenende...

Gruss
Hans-Willi

Der Beweis steckt im Detail! Die Mail mit dem Rückzug vom Lieferanten zeigt dies ziemlich deutlich auf! Und ich denke das ist Beweis genug.

Mfg
 

Ronny1407

Erfahrener Benutzer
#7
Ich werde das ganze einem Rechtsanwalt übergeben und die beiden Händler die das Verhindert haben Kostenpflichtig abmahnen lassen! Wegen Illigaler Preisabsprache!
Man man man, macht euch doch mal bitte nicht lächerlich. Wenn man das Geld für einen Anwalt raushauen kann, könnte man den Flight-Controller auch zum regulären Preis kaufen..
 
#8
Man man man, macht euch doch mal bitte nicht lächerlich. Wenn man das Geld für einen Anwalt raushauen kann, könnte man den Flight-Controller auch zum regulären Preis kaufen..
Nee da er jedes Jahr Unsummen in Rechtsschutzversicherung investiert sind die 50€ mehr für ne naza V2 nicht mehr drin
Also da er ja ne RSV hat muss er Klagen sonst wäre die RSV ja rausgeworfenes Geld
 
#9
Ich weiß nicht auf welchem Stern ihr lebt! Aber es gibt nunmal Dinge die laufen einseitig nicht richtig, wahrscheinlich gehören viele hier zu der Gattung immer schön den Ball flach halten und sich über nichts Beschweren! Aber wenn Benzin , Strom Zigaretten Teuerer werden auch wenn es nur ein paar Cent sind fangen Sie an zu Jammern! Zur Wahl gehen Sie nicht aber über die Ergebnisse meckern Sie dann am größten!
Macht Ihr doch was Ihr wollt, ich mache was ich will und Kommentieren braucht Ihr das nicht weiter!

Alle biegen rechts ab und Ihr Fahrt hinterher, weil Ihr Angst habt links abzubiegen..... Armes Deutschland!

Nee da er jedes Jahr Unsummen in Rechtsschutzversicherung investiert sind die 50€ mehr für ne naza V2 nicht mehr drin
Also da er ja ne RSV hat muss er Klagen sonst wäre die RSV ja rausgeworfenes Geld
Das beste Beispiel für Leute die hier den Mund aufmachen! Schau mal deinen Link an : Netzfund !
Man und dann hier den Mund aufmachen!
Das ist schon wieder der Hit des Tages.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Altix

Erfahrener Benutzer
#10
Jungs, warten wir doch einfach mal ab. HeliFlightone hat angekündigt, den ganzen Vorgang einem Rechtsanwalt zu übergeben, warten wir ab, was dabei herauskommt. Er wird uns sicher anschließend hier von dem Ergebnis berichten. Ich selbst bin schon oft von Juristen überrascht worden, positiv wie negativ, deshalb darf man auf den Ausgang gespannt sein.
 
#11
Vorsicht: Die Bestellbestätigung ist noch keine Annahme durch den Verkäufer. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung – nicht mehr und nicht weniger. Wann der Vertrag angenommen wird, richtet sich nach dem Verhalten des Verkäufers. Spätestens indem der Verkäufer die bestellte Ware liefert, nimmt er das Angebot des Kunden an und ein Kaufvertrag liegt vor.
Das ist falsch. Die Bestellbestätigung führt sehr wohl zur Annahme des Kaufvertrages denn sie gilt als Willenserklärung des Verkäufers.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#12
Jungs, ich weiß das ist lästig und ich klicke die auch immer blind an, aber werft doch einfach mal einen Blick in die AGBs des Anbieters:

Den Eingang der Bestellung bestätigen wir per Email (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll diesen nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Annahme des Angebots oder der Versand mit einer zweiten E-Mail an den Kunden (Angebotsannahme / Versandbestätigung) bestätigt wird, die spätestens binnen 7 Tagen nach der Bestellung bei dem Kunden eingeht. Wir behalten uns vor, die Annahme der Bestellung abzulehnen; hierüber werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
OK, das ist der Stand heute und ich weiß nicht, ob die am Dienstag auch so aussahen, zumindest sind das soweit ich es sehe absolut übliche Formulierungen. Deshalb würde ich mal sagen, da pinkelt Copter Deluxe nur derjenige ans Bein, der auch die zweite Auftragsbestätigung erhalten hat. Ich gehöre nicht dazu. Außerdem hieß es ausdrücklich in der ersten Bestellbestätigung:

Bitte beachten Sie:

Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.
Fazit: sofern nicht jemand nachweisen kann, dass die AGBs an sich rechtswidrig sind, ist an der Stelle alles tacko und Copter Deluxe nicht angreifbar (woran ich persönlich ohnehin kein Interesse hätte, aber das sagte ich ja schon).
 

t-rod

Erfahrener Benutzer
#13
Das beste Beispiel für Leute die hier den Mund aufmachen! Schau mal deinen Link an : Netzfund !
Man und dann hier den Mund aufmachen!
Das ist schon wieder der Hit des Tages.

nee nee heliflightone, joe4 hat schon recht.
Es ist nichts passiert ausser dass ein paar Leute mit Ihrem Geiz ist Geil Gedanken nicht durchgekommen sind.
Soweit ich das sehe ist keinem einzigen User hier ein materieller Schaden entstanden?
Ein Hersteller hat seine Interessen durchgesetzt auf welche Veranlassung auch immer, nicht mehr, nicht weniger.
Ob das nun juristisch alles einwandfrei ist wirst weder du noch irgendein anderer hier aufklären können und selbst wenn, wird es keine billigen NAZA´s geben.
Das hat mit ... alle biegen rechts ab dann mache ich das auch nichts zu tun sondern nur mit realistischem denken.

In diesem Sinne, viel Spaß beim fliegen heute....
 

Ronny1407

Erfahrener Benutzer
#14
Ich weiß nicht auf welchem Stern ihr lebt! Aber es gibt nunmal Dinge die laufen einseitig nicht richtig, wahrscheinlich gehören viele hier zu der Gattung immer schön den Ball flach halten und sich über nichts Beschweren!
Haha entschuldigung, wenn ich lache. Wo war nochmal deine Klage gegen Aplle weil das erste IPhone nur über t-mobile vertrieben wurde? Wo ist deine Klage gegen GoPro, denn auch da bieten alle Händler die Ware zum ähnliche Preis an?

Wenn mir ein Unternehmen/Hersteller nicht gefällt respektive ich mit der Preispolitik nicht einverstanden bin kaufe ich das Produkt einfach nicht. Ganz einfach und vor allem sinnvoller als noch mehr Geld über Anwälte etc reinzubuttern. Wenn das alle so handhaben würden hätte sich das Problem schon erledigt.

Aber wenn Benzin , Strom Zigaretten Teuerer werden auch wenn es nur ein paar Cent sind fangen Sie an zu Jammern!
Ich rauche nicht und bin zum günstigsten Stromanbieter gewechselt. Aber so wie du dich anhörst fährst du 20 km zu einer Tankstelle bei der der Sprit 1 cent günstiger ist um dann 5 Liter zu tanken, ohne zu merken dass es dich letztendlich teurer kommt.

Zur Wahl gehen Sie nicht aber über die Ergebnisse meckern Sie dann am größten!
Ich gehe wählen! Aber selbst Tucholsky wusste:
"Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten"

Macht Ihr doch was Ihr wollt, ich mache was ich will und Kommentieren braucht Ihr das nicht weiter!

Alle biegen rechts ab und Ihr Fahrt hinterher, weil Ihr Angst habt links abzubiegen..... Armes Deutschland!
Mensch was haben wir für ein Glück dich zu haben, alles nur Blockflöten, aber zum Glück bist du eine Querflöte..
Haupsache man ist dagegen, gegen den Mainstream.. dann ist man was besonderes wenn man schon nicht mit anderen Dingen Punkten kann. Vielleicht wäre dein Nick besser "Don Quijote".

Vielleicht solltest du nicht einfach Pauschale Urteile über Leute fällen die du nicht kennst. Und den einfachsten und sinnvollsten Weg sehe ich darin das Produkt nicht zu kaufen ganz einfach...
 

Ronny1407

Erfahrener Benutzer
#15
Genau so ist das ich habe dem Händler das bereits mitgeteilt das wir einen bezahlten Kaufvertrag haben, von dem er aufgrund einer angeblichen Preisbindung zurücktreten möchte!
Richtig am Besten ist du machst jetzt den Händler fertig der so kulant war und euch einen Rabatt gewähren wollte. Ganz großes Kino. Ich weiß schon warum ich kein Shop eröffnen würde, weil ich nämlich keine Lust auf Kunden wie dich hätte.
 

t-rod

Erfahrener Benutzer
#16
@ Ronny1407,

besser hätte man es nicht formulieren können!! +1
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#17
Nun ja,

die letzte Ansage zu diesem Thema....

Die Aussage wegen Preisabsprachen ist genau so falsch wie lächerlich. Dass diese definitiv nicht statt findet sieht man bei unserem griechischen Kollegen, der die Naza unter unserem Preis auf dem freien Markt anbietet.

Und ich glaube kaum, dass der betreffende Händler den Vorwurf der Preisbindung und Preisabsprache weiterhin aufrecht erhalten wird, denn dann könnte der durchaus auch unter Beschuss von anderen Rechtswälten geraten, denn das ist Verleumdung.

Es steht aber jedem Händler frei, ein Produkt, dass ihm keinen Gewinn mehr einbringt aus dem Programm zu nehmen oder die Bestellmengen zu reduzieren. Wenn der Hersteller darauf reagiert ist das seine Entscheidung, das hat aber nichts mit Preisabsprache zu tun sondern mit dem Umstand, dass das Produkt nur durch reines Durchschieben über die Theke nicht mehr erfolgreich auf dem Markt bestehen kann.

Also lieber Heliflightone, wenn Sie der Meinung sind, das beweisen zu können, steht es Ihnen jederzeit frei eine Klage gegen DJI oder die Händler, die Sie angeblich in Verdacht haben, Preise abzusprechen, einzureichen. Viel Spass.

Und jetzt auf ins Wochenende...

Gruss
Hans-Willi
Klar gibt es bei den Händlern von DJI Produkten eindeutige Preisabsprachen.
Das ganze "Theater" fing schon damals an als das GPS Modul für die/das NAZA auf dem Markt kam und 1 Händler dieses um einiges billiger anbieten wollte/angeboten hatte zum Marktstart.
Damals war dann GENAU das gleiche "Theater" wie jetzt beim/nach dem Gruppenkauf auch. Und wohlgemerkt auch von dem Händler, der sich hier ans "Bein gepinkelt" fühlt.
Damals ging all das jedoch im MK Forum ab und nicht hier, wenn ich mich recht erinnere.
Und:
Wenn dies wieder verneint wird denke ich mal dass der damals "böse billigere Anbieter" sich dazu gerne auch zu Wort melden könnte.!.?.!

Hinterher dann, wenn eine Abmahnung angesprochen und angedroht wird alles zu "beschönigen" und zu widersprechen ist schon der Hammer ..... und das nennt sich dann professionelle(r) Händler ???

Denn ein bekannter Händler hier betreibt auch unlauteren Wettbewerb indem er:
1. In der Beschreibung Produkte anderer Hersteller (jedoch nicht namentlich benannt aber vom Händler selber vorher in grossen Stückzahlen verkauft) minderwertiger erscheinen lässt
2. Die Daten der Produktaufnahme in seinem Shop verfälscht
3. Selber DJI Produkte verkauft unter dem angegebenen Shop Preis (Hintergründe dazu sollten ja egal sein wenn es aufgrund der Regelung durch DJI nicht möglich sein sollte)

Man hört es ja auch leider immer wieder in den Medien dass es in bestimmten Fällen Preisabsprachen gab (letzteres was glaub ich mit Kartoffeln ???? ) und auch bei diesen Berichten heisst es immer wieder das dies nicht legal sei.
Wieso sollte es also im Falle DJI und deren DE Händler so sein?
Zudem ist es doch egal ob ein Händler nun 5 Euro am Set verdient oder 50 Euro pro Set, solange er damit zurecht kommt und es finanzielle keinen Schaden für den Händler bedeutet ist dies doch egal.... kann ja nicht jeder Händler nur auf das grosse Geld aus sein.
Ich sag mir auch immer:
Lieber ein paar Cent pro Stück und dafür viele verkaufen, als versuchen an 1 Teil reiich zu werden und bis ans Lebensende warten müssen bis ich jemand finde der mir dann das bezahlen würde....... Die Menge machts, denn Kleinvieh macht nunmal bakanntlich auch Mist.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#18
Jeder shop(-Betreiber), der möglicherweise für irgendeinen Gruppenkauf von relevanten Dingen in Betracht gekommen wäre, weiß spätestens jetzt, dass er/sie sich so weit wie möglich davon fern halten muss.

Jungens (Mädls sind ohnehin keine da), es ist so peinlich ...

Hier geht es nicht um Brot, Wasser, Bildung oder andere Lebensnotwendige Dinge, hier geht es um gekränkten Stolz ausgelöst durch ein Gadget (oder dessen Nichterwerb). Ab Besten wäre es doch es gäbe jemanden oder etwas, der einen Plan hat, der könnte dann die Preise gerecht festsetzen und dieses freie Markt wirtschaft en hätte endlich mal ein Ende.

Ihr merkt es gar nicht, aber Ihr bringt da etwas ins Rollen, dass dann plötzlich nicht mehr aufzuhalten ist, und dann will es keiner gewesen sein.

lg Ferdl
 
#19
Das beste Beispiel für Leute die hier den Mund aufmachen! Schau mal deinen Link an : Netzfund !
Man und dann hier den Mund aufmachen!
Das ist schon wieder der Hit des Tages.
Naja dann Nenn mir den Händler dem ich ans Bein gepisst habe !
Dann Nenn mir den Punkt wo jemand geschädigt wurde !
Der Netzfund ist ne bodenlose Frechheit um Leute die keine Ahnung haben über den Tisch zu ziehen ! Da wird ein f550 mit servogimbal als professionelles System für nur 8500€ angeboten !!!

Hier ging es um ~50€ sparen das ist was ganz anderes.
Wenn du dem Händler Geld überwiesen hättest und das nicht mehr zurückbekommst kannst du gerne nen Anwalt einschalten
Aber wegen nem geplatzten Kauf ein Fass aufmachen und Anwälte einschalten und evtl. noch Gerichte zu blockieren das ist wieder ne andere Nummer ...
P.S.
Was sind 50 Anwälte gefesselt auf dem Grund eines Sees ?
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Ein Guter Anfang ;)
 

d3frost

bsst jetzt nix mehr Licht
#20
Es geht Euch doch alle nichts an was HeliFlightOne machen will, wobei ich auch nicht hoffe das er CopterDeluxe da noch über gebühr mit reinzieht.

Das mit der Abmahnung der beiden finde ich hingegen klasse, weil sich so mal absehen lässt aus welcher Motivation gehandelt wurde ( Neid oder Märkte schützen ... wobei das für mich gleichbedeutend ist )

Ich glaube auch nicht das es sich um gekränkten Stolz handelt sondern vielmehr darum ob wir in eine Gesellschaft rutschen möchten die Wir schon mal hatten . Ich habe im anderen Fred bewusst das Wort "denunzieren" benutzt um einige der Gutmenschen hier zu wecken. Ob nun Stein oder der Holländer bei DJI gegackert hat oder ob DJI tatsächlich den Markt so streng überwacht aber komischerweise den Griechen übersehen hat sollte eigentlich nicht unser Problem sein . Wenn aber Shops glauben hier mit dem Hammer auf Kundenfang zu gehen freue ich mich über solch eine Resonanz.

Sollte es gelingen hier Preisabsprachen aufzudecken , wird sich DJI auf kurz oder lang sowieso von Händlern distanzieren die selbst dem ungeschicktestem Anwalt solch eine Steilvorlage bieten Sie in der art angreifbar zu machen .

Der Markt wird´s richten und ehrlich gesagt mag ich es wenn am Ende der Pinkler zum angepissten wird.

Gruß.

Jean
 
FPV1

Banggood

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