Wo beginnt die kommerzielle Aus-der-Luft-Fotografie?

lustigewg

Erfahrener Benutzer
#1
Wo beginnt die kommerzielle Aus-der-Luft-Fotografie?
Folgende Überlegung. Als Hobbyfotograf habe ich inzwischen viele tolle Bilder; wo ich jetzt knapp seit einem Jahr dem Copter-Wahnsinn erlegen bin, kommen immer wieder schöne Luftaufnahmen dazu. Nun die Frage. Dürfen solche Hobby-Aufnahemen in Micro-Stock-Plattformen angeboten werden? Schließlich reden wir von unangemeldeten Flügen (eben privat und unter 5kg Abfluggewicht)...
In dem Moment wo es bezahlt werden muss (Microstock) wäre es ja kommerziell... Grauzone? Verboten? Legal? Bis zu welchem Maß?
Erfahrungen, Ideen?
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#2
ich kann es dir nicht mit sicherheit sagen, aber solange es um alte aufnamen geht die zu privaten zwecken angefertigt wurden sollte es gehen. wenn du aber jetzt gezielt flüge machst um die bilder zu machen und diese dann verkaufst wird es Kommerziell
 

Peter Pan

Phantomisiert
#3
Wenn du die Fotos zum erwirtschaften eines Gewinnes einstellst, düfte das wohl gewerblich sein. Solche Seiten gibt es doch nur, weil die Urheber (Personen die Ihre Bilder dort verkaufen) Geld verdienen wollen mit den Fotos. Da dürfte die Sache doch klar auf der Hand liegen ...

Ich habe schon von Fällen gehört, in denen man darüber stritt, ob eine Homepage, die Werbebanner hatte, deshalb eine gwerbliche Internetseite ist? Ich würde an deiner Stelle mal einen Anwalt fragen. Bei Bedarf kann ich dir gerne mehrere gute Adresssen von Kanzleien nennen die dich auch tel. beraten ud die wissen wovon sie sprechen.

PP
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#4
Stockfotografie dient sicherlich einem gewerblichen Zweck. Selbst Gefälligkeitsaufnahmen für andere überschreiten ja schon die Grenze zwischen Modellflug und Aufnahmen mit UAS. Um dem ganzen Getüdel aus dem Weg zu gehen, bin ich auch gerade dabei, mir eine allgemeine Aufstiegserlaubnis zu besorgen. So extrem teuer ist es auch nicht, und man hat zumindest in dieser Hinsicht keinen Stress.
 
#5
Das ist dann eindeutig kein Modellflug mehr, auch rückwirkend nicht. Ich würde da sehr vorsichtig sein, zumal sich sicherlich auch mancher Profiknipser auf den Schlips (oder Geldbeutel) getreten fühlt, wenn er von solchen nicht rechtmäßig entstandenen Bilderangeboten was mitbekommt.
 

SloMo

Erfahrener Benutzer
#6
Wenn ich von einem Gebäude Luftbilder mache, und sie dem Besitzer schenke und der diese online stellt um damit eine Art Werbung für das Gebäude macht, ist dass dann gewerblich? Oder anders gefragt, machen wir uns damit strafbar?
 
#7
Die Frage ist hier nicht, ob kommerziell oder gewerblich oder mit Gewinnerzielungsabsicht, das interessiert nur das Finanzamt. Im Sinne des Luftrechts entscheidet nur der Zweck des Fluges über Modellflug oder nicht Modellflug. Wenn der Zweck des Fluges nicht ausschliesslich Sport oder Freizeitgestaltung ist, ist es kein Modellflug mehr und man braucht unter anderem eine Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörden. So steht es in der LuftVZO §1. Was genau unter "Sport oder Freizeitgestaltung" zählt, ist nicht definiert. Genau hier beginnt die Grauzone, die von Anwälten im Zweifel verschieden ausgelegt werden kann.

Letztlich werden wir dir das hier nie rechtssicher beantworten können. Eine Enscheidung wird immer nur im speziellen Einzelfall getroffen, von hochbezahlten Anwälten und Richtern ;).
 
#8
Freizeitgestaltung ...
Gibt es dazu eine eindeutige Definition ?
Die einen Stricken in der Freizeit die anderen Töpfern wieder andere fotografieren ...
Wenn man das Produkt verschenkt steckt doch definitiv keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter.

Angenommen ich fotografiere gerne und mache auch kostenlose Passbilder die der Beschenkte dann als Bewerbungsfotos verwendet ist das doch immer noch eine Art der Freizeitgestaltung oder nicht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
#9
Probier's aus, verärgere einen Fotoprofi damit, lass dich von ihm anzeigen, streite vor Gericht, und ganz wichtig: teile uns das Ergebnis mit ;).
 

lustigewg

Erfahrener Benutzer
#10
Sehr gut, damit lag ich gedanklich schin richtig. Ich danke Euch fürs Feedback und die Einschätzungen.
Wollte einfach mal fragen, ich bin bestimmt auch nicht der einzige, der sich diese Frage schon gestellt hat.
@hartmut56: ich fände es sehr interessant, welche Erfahrungen Du wegen einer kommerziellen AG gemacht hast. Was braucht man? An wen wende ich mich und vor allem Kosten und bürokratischer Zusatzkram?
 

remora

Erfahrener Benutzer
#11
Wenn ich von einem Gebäude Luftbilder mache, und sie dem Besitzer schenke und der diese online stellt um damit eine Art Werbung für das Gebäude macht, ist dass dann gewerblich? Oder anders gefragt, machen wir uns damit strafbar?
Habe das damals insofern für mich geklärt, als dass ich keine AG beantragt habe, sondern nur vom Grundeigner ne schriftliche Start/Fluggenehmigung innerhalb seines Parks bekommen habe und nie höher als luftraummäßig dort erlaubt geflogen bin. Die entstandenen Bilder habe ich dem Eigner kostenlos in Kopie übergeben. Jetzt tauchen die seltsamerweise in dessen Veröffentlichungen auf und mein Name steht in der Creditline.
Aber ehrlich, das Vergnügen, dafür an exotischen Orten geduldet zu fliegen, ist den unbezahlten Deal wert...

http://www.youtube.com/watch?v=ibSzoIQbX5A&list=UUQ6g_FVZZPLkLABwoFZA9qQ
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#12
@lustigewg: In Niedersachsen ist es wohl recht einfach. Hier steht, was man einreichen muss:

http://www.strassenbau.niedersachse...gation_id=33054&article_id=114884&_psmand=135

Ich habe mit dem Herrn auch telefoniert, es soll alles recht flott gehen, für das erste Jahr kostet es 150, und die jeweiligen Verlängerungen für 2 Jahre kosten 70 € . Die Aufstiegserlaubnis von Nds wird dann auch in diversen anderen Bundesländern anerkannt. Eine Auflistung der zuständigen Behörden findest Du hier: http://www.mikrokopter.de/ucwiki/Aufstiegserlaubnis
Soweit die Theorie. Gestern habe ich alle Unterlagen per Mail eingereicht, mal sehen, wann ich meine Aufstiegserlaubnis bekomme....
 

lustigewg

Erfahrener Benutzer
#13
Cool, sehr netter Hinweis mit der privaten Genehmigung ;)
Und Danke Helmut, das muss ich jetzterst mal durcharbeiten. Bin gespannt, wie`s bei Dir weitergeht. Weil Probleme möchte man ja keine und man weiß ja nie, wo die Bilder dann tatsächlich Verwendung finden :)
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#14
so, ich habe ohne Probleme meine Aufstiegserlaubnis erhalten. Am 16.10. beantragt, heute zugeschickt bekommen. Da muss ich die Luftfahrtbehörde in Niedersachsen echt loben. Der Antrag musste bei denen sogar noch von Oldenburg nach Wolfenbüttel geschickt werden, aber beide Personen haben sich schnell gekümmert. Auch der telefonische Kontakt war sehr freundlich und nett.
Also, alles super gelaufen...
 
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