Rechtslage ebay-kleinanzeigen

Thorsten-fpv

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo zusammen,
Da wir hier so ne Riesen Community sind, ist vielleicht jemand dabei der sich da ein bisschen auskennt..

Folgende Situation:
Habe meine gebrauchte PS3 mit Spielen und Kontroller über ebay Kleinanzeigen verkauft.

Heute kam eine Mail das die PS3 angekommen und und der Sohn gespielt gleich damit gespielt hat. Jedoch nach einer Stunde Spielen ist sie abgestürzt und jetzt geht nichts mehr...

Sie meinte sofort das sie ihr Geld zurück will sowie das Geld für das neue Spiel das. Ich darin steckt :)
Sonst geht so zum Anwalt...
Nach kurzer Suche im Netz habe ich ihr geschrieben wie sie die CD rausbekommt. Hat auch geklappt.
Habe ihr auch geschrieben das die PS3 bis zu dem Tag des Verkaufs noch genutzt habe und sie super funktioniert hat..

Ich glaube ich hatte in der Anzeige auch geschrieben:
Da Privatverkauf keinerlei Garantie und Gewährleistung.


Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kennt sich damit aus wie da die Rechtslage ist???
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#5
Ich glaube ich hatte in der Anzeige auch geschrieben:
Da Privatverkauf keinerlei Garantie und Gewährleistung.
Glauben heisst nicht Wissen - sofort nachgucken...
Wenn es im Angebot geschrieben wurde und Du nicht ständig Dutzende Angebote am laufen hast, siehts gut für Dich aus...
Die Anzahl der Angebote spreche ich deshalb an, weil ein Richter schon geurteilt hat, daß es bei vielen Angeboten auch als AGB angesehen werden kann - damit nicht mehr gültig.
Fragt mich nicht, wie er darauf kommt und wo die Grenze sein soll, aber das Urteil ist per Google zu finden.

Da die Dame ja selber schreibt, daß die PS eine halbe Stunde lief und dann starb, konntest Du den Fehler ja schlecht erkennen.
Wenn das Ding nun nach einer Weile wieder funktionieren würde, könnt' man dir 'nen Strick draus drehen.

Überprüfe also möglichst schnell Deine Angebote...

P.s.: Ich bin kein Jurist und dies ist keine verbindliche Rechtsberatung!
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#6
Na ist doch toll, dass sie schrieb, dass ihr kleiner eine Stunde damit gespielt hat. Das zeigt doch, dass das Gerät bei der Übergabe noch einwandfrei funktionierte. Für Schäden, die nach dem Kauf entstanden oder für Dich nicht erkennbar waren, haftest Du m.E. nicht. Lass sie ruhig zum Anwalt rennen. Sie muss Dir nachweisen, dass Du sie absichtlich getäuscht hast. Das dürfte unmöglich sein. Meine Meinung.
 
#7
Anders ist das bei den bekannten Fehlern wie Ring of death bei einer Xbox bspw. Hier tritt der Fehler wegen kalten lötstellen erst nach gewisser Spielzeit auf. Ich erinnere mich dunkel, dass die ps3 ein ähnliches Defizit hatte? So könnte der Kläger versuchen den Vorsatz anzuklagen. Aber dennoch stünden die Karten schlecht für Mutti.
 

Toshiru

Erfahrener Benutzer
#8
Sachlage ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Artikel PRIVAT nach besten Gewissen beschrieben und bei eBay Kleinanzeigen (wie bei Real an der Wand) zum verkauf angeboten. Die PS3 hat zum Zeitpunkt der übergabe funktioniert und das hast du sogar schriftlich. Laut einem Gerichtsurteil von mir (ähnlicher Fall mit XBox) wurde zu meinem gunsten entschieden da ich nachweisen konnte das sie bei mir funktioniert hat und das hat SIE dir sogar bestätigt.

Also gemütlich ignorieren sobald du ihr gesagt hast was Sache ist.

Gruss Daniel
 

Moe

Well-known member
#9
Ylod heist das bei der PS3, (yellow light of death) und wenn du den aussetzer einmal hast, bleibt die PS3 bis zu einer reparatur unbenutzbar. Also passiert das nicht immer erst nach ner weile sondern ein mal, dann is erstmal nix mehr mit zocken... Ich tippe eher darauf das ihre kids versucht haben die konsole zu downgraden, und sie dabei gebrickt haben :-D

Zur rechtlichen situation kann ich leider nix sagen


Gruß
Moe
 

Thorsten-fpv

Erfahrener Benutzer
#10
Ylod heist das bei der PS3, (yellow light of death) und wenn du den aussetzer einmal hast, bleibt die PS3 bis zu einer reparatur unbenutzbar. Also passiert das nicht immer erst nach ner weile sondern ein mal, dann is erstmal nix mehr mit zocken... Ich tippe eher darauf das ihre kids versucht haben die konsole zu downgraden, und sie dabei gebrickt haben :-D

Zur rechtlichen situation kann ich leider nix sagen


Gruß
Moe
Lässt sich denn sowas im Nachhinein nachweisen?
 

Moe

Well-known member
#11
Jaein, müsste ich nachher mal genauer testen. Einen Ylod erkennt man normal daran, daß sie ps3 sich kurz anschalten lässt dann aber nach dem Selbsttest (ca.1 sekunde) wieder aus geht (gibt dabei kein Bild aus und nix).

Wie sie sich nach einem Brick verhält weiß ich leider nicht.

Ein Ylod is in ner knappen dreiviertel Stunde mit nem heißluftföhn repariert, bei nem Brick, musst den Nand (oder NOR, modellabhängig) mit nem extra flasher bearbeiten, (kosten so um die 60-90€) dauert länger und is relativ kompliziert was die infobeschaffung und die richtige Software angeht.

Bin gerade nur mit m Fernbus unterwegs, bin daher was Internet und so angeht sehr beschränkt, aber ich gugg mal ob ich da mehr dazu in Erfahrung bringen kann

Gruß
Moe
 

Moe

Well-known member
#12
So, erstmal sorry für den doppelpost.
Laut Internet Infos is bei nem brick:
Ein Brick kann ebenfalls zu einem YLOD führen. Zu erkennen ist das daran, dass die PS3 ungefhr 5 Sekunden an (grüne LED) bleibt und erst dann abschaltet.

Bei nem Hardware defekt geht sie schneller wieder aus.

Ich bin zwar kein Anwalt oder Jurist, aber selbst wenn die Dame den besten Anwalt findet dem man für Geld kriegen kann, können Sie die nichts machen, die Ware hat beim Käufer schon funktioniert, alles was danach passiert is deren Problem Nicht deins :D
Es sei denn du hättest die Ware so präpariert das sie nach ner Stunde gewollt kaputt geht :cool:

Gruß
Moe
 

Thorsten-fpv

Erfahrener Benutzer
#13
So, habe jetzt nochmal bei ebay-kleinanzeigen angefragt das sie mir bitte die Verkaufsazeige welche ja bereits gelöscht wurde zuschicken. Würde auch schnell gemacht und da steht definitv drin.
Da ich privatverkäufer bin keinerlei Garantie und Gewährleistung
 

donandi

Well-known member
#14
Was braucht man dafür? Also um die Anzeige zu bekommen? Habe einen ähnlich gearteten Fall, wo ich die Annonce bräuchte...
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#16
Kurz und bündig......Du hast geschrieben: Keine Garantie oder Gewährleistung da Privatverkauf.
Das reicht so. Laß die ruhig zum Anwalt laufen. Ausnahme wäre wenn man wissentlich Mängel verschweigt. Das muss aber dann der Käufer nachweisen. Ebenso kann es ja auch sein dass der Bengel die PS kaputt gemacht hat,- ist evt. runtergefallen usw. Kenne das aus eigener Erfahrung. Notfalls selber Anwalt einschalten. Keinen Kopf machen.
 
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