Rechtsfrage: eBay Verkäufer ersteigert eigenen Artikel

Exocet

Tiefflieger
#1
Hey Leute,
ich habe mal eine Frage:
(Auktion 1) Bei eBay wurde ein U-Boot verkauft, es lief für 860€ ab. Ich habe dort nicht mitgeboten.
(Auktion 2) Der Artikel wird wieder vom selben Verkäufer eingestellt.
Ein Gebot wird abgegeben - 50€
Ich biete...
Ein anderer Bietet (der käufer von Auktion 1)
Ich und der Käufer von Auktion 1 treiben gegenseitig den Preis etwas hoch. Daran sind nur ich und der Käufer der Auktion 1 beteiligt.
Der Käufer von Auktion 1 ersteigert das UBoot (630€) - ich halte das nächst niedrigere Gebot.

Gleichzeitig steht das UBoot immernoch als Sofortkauf für 1250€ drin.

Auktion 1: http://www.ebay.de/itm/Engelmodellb...540766537?pt=RC_Modellbau&hash=item418d232b49
Auktion 2: http://www.ebay.de/itm/Engelmodellb...549931868?pt=RC_Modellbau&hash=item418daf055c

Sofortkauf-Auktion 3: http://www.ebay.de/itm/281548444788?_trksid=p2055119.m1438.l2648&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT


Nach meiner Rechtauffassung wäre, wenn der Verkäufer selbst der Käufer ist, das U-Boot aus Auktion 2 für 51€ rechtskräftig an mich, bzw. an den Unterlegegen Bieter von Auktion 1 (c***6 für 830€) verkauft - wobei ich in diesem Fall, wenn c***6 seinen Anspruch auf das UBoot geltend macht, einen Anspruch auf Entschädigung habe?

Ich glaube nicht, dass ich so ein Arsch bin und den Verkäufer darauf verklage, es geht nur darum, ob ich das richtig einschätze - da es bei eBay mittlerweile immer öfter praktiziert wird.

Verständlich geschrieben?

Grüße
Dennis
 
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Arakon

Erfahrener Benutzer
#2
Dass sich Leute ihr eigenen Auktionen hochbieten ist doch nichts neues.. das gibt es seit es ebay gibt. Es stellen sich viele halt dumm genug an, um dann jedes Mal ihre eigene Auktion zu "gewinnen". Solange du aber nicht garantiert beweisen kannst, dass das der Verkäufer ist, hast du aber gar keine Handhabe. Was du machen kannst, ist die Auktion bei Ebay zu melden.. die können das dann zurückverfolgen und zumindest den Verkäufer dafür sperren. Damit tust du auch anderen einen Gefallen, wer weiß, ob so jemand nicht am Ende noch jemanden abzockt.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#4
Arakon solche Leute zocken sich zum Teil selber ab

Hatte ich mal vor einigen Jahren, wollte was ersteigern, dabei wurde immer gegen gehalten
am Ende Unterlag ich, ca 2 Std Später bekomme ich ne Nachrichit," war Spassbieter, will es nicht, haste immer noch Bock drauf, könntest für dein letztes Gebot von ... haben"

Lehnte ich dann ab, da mir sowas auch bekannt war, ich wollte nichts Unterstellen, konnte aber auch den Verdacht nicht ganz ausräumen, weswegen ich ca halben Preis von meinem Letzen Gebot angeboten hatte, was Abgelehnt wurde

Bei der nächsten Auktion ging es dann weg, für weit weniger als ich als Angebot unterbreitet habe.

Somit hatte er weniger für bekommen, und 2 mal Gebühren am Hals
 

Ösi

Erfahrener Benutzer
#6
Naja der hat in 30 Tage 162 gebote gemacht und 49% bei dem Verkäufer....mhhh


Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote: 162
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 39
Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: 49% Hilfe
Gebotsrücknahmen: 7
Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): 19


Ps. Lass dir dein Uboot um die gesteigerten 51Eur aushändigen :)
 
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comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#7
Etwas selbst zu ersteigern ist absolut rechtens. Bei richtigen Auktionen (Haus, Auto usw)
darf man das auch. Man muss es nur bezahlen können, sonst gibt es Ärger mit dem Auktionator!

Ebay will das nicht, hat das in seinen AGB stehen und seitdem meinen alle Leute, das wäre
verboten. Ebay ist nicht der Gesetzgeber. In AGB steht auch nicht umsonst immer die
salvatorische Klausel.

Was man nicht darf: Dem Höchstbietenden (egal zu welchen Zeitpunkt, auch bei vorzeitiger
Beendigung des Angebotes) die Vertragserfüllung, also Lieferung, verweigern.

Rechtens und empfehlenswert bei vorzeitiger Beendigung ist daher, zunächst selbst (Zweitaccount)
oder einen Bekannten das höchste Gebot abgeben (lassen) und DANN beenden. Damit ist man raus.

Es gibt dazu genügend rechtskräftige, ergooglebare Urteile im Netz, da muss man hier nicht mutmassen...

CU Eddy
 
FPV1

Banggood

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