Privates Video auf Kommerzieller Seite verlinken

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#1
Hallo,
ich habe im Urlaub mit meinem Copter ein paar Filmchen für mich privat gemacht (Panoramen um etwas übersicht zu bekommen). Ich habe diese Bilder bei uns in der Pension (dem Besitzer) gezeigt weil er recht interessiert war.
Ist es möglich das der Besitzer der Pension diese aufnahmen (Youtube) einfach auf seiner Webseite verlinkt?

Ich möchte keinen Stress mit irgendwelchen Behörden oder dem Finanzamt. Das ganze ist rein Privat und Ohne Aufstiegserlaubniss oder ähnlichem erfolgt ist.

Nach meiner Auffassung sollte das kein Problem sein.
Ich stehe gerade etwas auf dem schlauch was das ganze Thema angeht.

Gruß
Sebastian
 

Hasifisch

Angstflieger...
#2
Ist zwar mein erster Beitrag hier...aber als Fotograf hab ich da einen ganz passenden Einblick.
Du solltest es lassen, wenn du keine Aufstiegsgenehmigung hast/hattest. Der Unterschied zw. privat und gewerblich hat nichts damit zu tun, ob du wirklich Geld bekommen hast, sondern wie das Ergebnis genutzt wird. Diese Nutzung ist zweifelsfrei nur privat/ungewerblich, wenn du die Videos nur Freunden etc zeigst. Ein Website einer Pension ist zwangsläufig juristisch gewerblich einzuordnen und somit wird dein Video und deine Tätigkeit in dem Moment ebenfalls gewerblich. Dazu kommt, das normalerweise ein Pensionsbesitzer einen Fotografen beauftragen würde, um solche Bilder/Videos zu machen, also eindeutig gewerbliche Handlung.
Ich würde mich aber mal bei deiner Stadt(?)Verwaltung erkundigen. Ich habe zusammen mit einem befreundeten Anwalt hier im Heimatort bei den Behörden durchgeklingelt und wegen einer Aufstiegsgenehmigung gefragt. Ergebnis: Aufstiegs...was?!? Kein Plan... ;)
Also: Einigung mit der Stadt, ich darf überall fliegen, nur möchte die Pressestelle gern immer mal Infos zu Bildern haben. Es wurde auch recht schnell ein Bild gegen - naja, symbolische - Bezahlung im Amtsblatt veröffentlicht. Ich bin damit rechtlich sicher mit Genehmigung der Stadt auf Stadtgebiet unterwegs, auch gewerblich. Spezielle Versicherung natürlich vorausgesetzt, ich hoffe, die hast du auch!
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#3
Kommt das ganze nicht auf das Land an? Du schreibst von Urlaub, war das denn auch in DE?
Bei uns in der CH z.B. brauchst du gar nichts dergleichen, da kannst du deine private Bilder sicherlich auch so weitergeben, problematisch wäre wenn überhaupt die Versicherung...
 
#4
das war in de (Sachsen).
Es geht mehr oder weniger nur darum wenn ein privates Video von einer Videoplattform auf einer Kommerziellen Seite verlinkt wird.
Es wurde ja kein Werbevideo für eine Pension angefertigt, es ist lediglich auch das Haus dort erkennbar - neben einigen anderen.
 

Hasifisch

Angstflieger...
#5
das war in de (Sachsen).
Es geht mehr oder weniger nur darum wenn ein privates Video von einer Videoplattform auf einer Kommerziellen Seite verlinkt wird.
Es wurde ja kein Werbevideo für eine Pension angefertigt, es ist lediglich auch das Haus dort erkennbar - neben einigen anderen.
Definiere "verlinken".
Hat er eine Linksammlung, wo her mit Haftungsausschluss etc nur Links in schriftlicher Form drin hat oder soll das Video eingebettet werden?
Was du an den Fragen erkennen kannst: das ganze ist ein Minenfeld...
 
#6
Was du an den Fragen erkennen kannst: das ganze ist ein Minenfeld...
Genau deshalb wollte ich mich erst mal erkundigen bevor sich 2 Seiten wegen eines Videos in Ärger und Unkosten stürzen.
Es geht nur um einen Link zu Vimeo. Also eine URL mit 2 Zeilen Text das es ein Video von einem Gast seines Hauses ist.
 

Hasifisch

Angstflieger...
#7
Dann solltet ihr recht sicher sein.
Allerdings könnte ein übel gelaunter Jurist schon das Einstellen bei Vimeo als jenseits der privaten und nicht gewerblichen Nutzung einordnen.
Wie geschrieben - Minenfeld... ;)
 

lazyzero

... zu viel geflashdingst
#10
Ist zwar mein erster Beitrag hier...aber als Fotograf hab ich da einen ganz passenden Einblick.
Du solltest es lassen, wenn du keine Aufstiegsgenehmigung hast/hattest. Der Unterschied zw. privat und gewerblich hat nichts damit zu tun, ob du wirklich Geld bekommen hast, sondern wie das Ergebnis genutzt wird. Diese Nutzung ist zweifelsfrei nur privat/ungewerblich, wenn du die Videos nur Freunden etc zeigst. Ein Website einer Pension ist zwangsläufig juristisch gewerblich einzuordnen und somit wird dein Video und deine Tätigkeit in dem Moment ebenfalls gewerblich. Dazu kommt, das normalerweise ein Pensionsbesitzer einen Fotografen beauftragen würde, um solche Bilder/Videos zu machen, also eindeutig gewerbliche Handlung.
Ich würde mich aber mal bei deiner Stadt(?)Verwaltung erkundigen. Ich habe zusammen mit einem befreundeten Anwalt hier im Heimatort bei den Behörden durchgeklingelt und wegen einer Aufstiegsgenehmigung gefragt. Ergebnis: Aufstiegs...was?!? Kein Plan... ;)
Also: Einigung mit der Stadt, ich darf überall fliegen, nur möchte die Pressestelle gern immer mal Infos zu Bildern haben. Es wurde auch recht schnell ein Bild gegen - naja, symbolische - Bezahlung im Amtsblatt veröffentlicht. Ich bin damit rechtlich sicher mit Genehmigung der Stadt auf Stadtgebiet unterwegs, auch gewerblich. Spezielle Versicherung natürlich vorausgesetzt, ich hoffe, die hast du auch!
Nur das die Aufstiegsgenehmigungen in Deutschland nicht von der Gemeinde sondern von der für das Bundesland zuständigen Luftfahrtbehörde ausgestellt wird. Einzel wie auch Allgemeine Aufstiegsgenehmigung. Die Gemeine bzw. Ordnungsamt und Polizei müssen in der Regel vor Aufstiegen informiert werden (das kann aber auch von Bundesland zu Bundesland variieren).
Dann brauchst Du immer die Erlaubnis von Grundstückseigner das Du auf seinem Grundstück starten darfst. Und was noch in den Nebenbedingungen der erteilten Aufstiegsgenehmigung steht (Versicherung usw.)

Also einfach bei der Gemeinde anrufen und dann gewerblich fliegen ist auch nicht der richtige Weg. Lest lieber mal das Merkballt das der Bund raus gegeben hat: http://www.lbm.rlp.de/icc/Internet/...7276,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf


Gruß Christian
 

Hasifisch

Angstflieger...
#11
...
Also einfach bei der Gemeinde anrufen und dann gewerblich fliegen ist auch nicht der richtige Weg. Lest lieber mal das Merkballt das der Bund raus gegeben hat...
Das Merkblatt kenne ich natürlich. Leider ist es für mich insofern wertlos, da meine Landesbehörde es wohl doch - ähh - anders regelt.
Laut Aussage des Amtes hier in Sachsen-Anhalt gilt die allgemeine Aufstiegsgenehmigung ausschließlich außerhalb von Ortschaften und für Ortschaften sind die Aufstiegsgenehmigungen von den jeweiligen Kommunen zu erteilen. Wortwörtliche Aussage des zuständigen Beamten, Zeuge vorhanden... Kein Wort davon, das die Landes-Genehmigung Voraussetzung für das Aufsteigen in Kommunen ist. Was nicht heißt, das ich erstere nicht hätte.
Insofern kann ich nur sagen: bei meiner Kommune wurde mir durchaus am Telefon die Genehmigung erteilt.
Die anderen Rahmenbedingungen wie Versicherung und fremde Startgrundstücke sind natürlich klar.

Ich muss dazu auch ganz deutlich sagen, das ich diese ganze Aufstiegsgenehmigungsgeschichte im jetzigen Zustand aus Sicht des Fotografen zum Kotzen finde. Der Föderalismus steht mal wieder der Vernunft im Weg...ich mag gar nicht dran denken, was ich alles machen muss, wenn ich Aufträge im nicht weit entfernten Niedersachsen und/oder Thüringen bekomme. Mit den ganzen Gebühren kann ich es auch bleiben lassen...
 

lazyzero

... zu viel geflashdingst
#12
Das ist ja interessant, bei uns in Rheinland-Pfalz wird die Einzelaufstiegsgenehmigung durch die zuständige Behörde vergeben und natürlich auch abgerechnet. Dafür gilt die Allgemeine auch innerorts unter Auflagen.

Da habt ihr ja eigentlich noch Glück.
 

Fliega

Erfahrener Benutzer
#13
Hallo Zusammen,
wie ist das mit der Nutzung von privaten Luftaufnahmen, die ich auf der eigenen Homepage veröffentlichen will?

Gruß Fliega
 

WolleXPC

Erfahrener Benutzer
#15
Wie sieht das denn aus, wenn ich das Video privat auf meinen Youtube Kanal hochlade und eine Firma das Video mit kommerziellen Hintergrund auf deren Seite - per Youtube Link - einbettet?
 
#17
Rechtsauffassung hin oder her, wichtig ist das die Genehmigung in einem Bescheid mitgeteil wird!(111einseinseins)
Denn wie immer, ein Wort gegen das andere, und Zeugen... naja ...

Ein Beamter produziert Bescheide (wurde mir vor kurzem gesagt (...)), und nur diese haben eine rechtliche Grundlage.
 
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