Fremder benutzt mein Luftbild für Hausverkauf

scritch

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo. Ich hatte vor einiger Zeit mal unseren Wasserturm von oben fotografiert. Dieses Bild habe ich in einer Gruppe unserer Stadt in Facebook gepostet. Eine Gruppe halt für schöne Bilder unserer Stadt. Mein Kollege wusste von diesem Bild (ist ebenfalls in dieser Gruppe) und hat es nun an anderer Stelle im Internet wiedererkannt.
Auf ebay Kleinanzeigen verwendet eine Person mein Bild, um sein Haus zu verkaufen. Gefragt hat die Person mich nicht (Wäre über Facebook ja problemlos möglich). Mein Kollege meint nun, ich soll da versuchen etwas Geld rauszuschlagen, weil ich die Rechte am Bild hätte. Das Original hätte ich natürlich zu Hause.
Diesen Weg zu gehen wäre mir nicht in den Sinn gekommen. Einerseits fühle ich mich geschmeichelt, dass andere Personen dieses Bild schön finden, andererseits finde ich es dreist hoch zehn wenn das Bild für Werbezwecke ohne mein Einverständnis missbraucht wird.
Um dieses Bild geht es: http://fpv-community.de/showthread.php?364-Luftbildersammlung&p=351278&viewfull=1#post351278
Was meint ihr dazu?
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#2
Du postest das Bild selber in Facebook und machst es damit öffentlich und wunderst Dich dann, das es andere verwenden? Sorry, aber dann mach es halt nicht öffentlich oder versieh es mit einem Wasserzeichen. Von einem Copyright hast Du sicher auch nichts ans Foto geschrieben oder? Lass den Mann sein Haus verkaufen und gut ist. Wenn Du Kohle dafür verlangst wäre es auch nicht mehr Hobby, sondern Gewerbe. Eine gewerbliche Versicherung und eine Aufstiegsgenehmigung war vorhanden? Ich würde mir das echt überlegen ;-) Der Mann freut sich und findet das gut. Wenn Du ihn anscheißt, hasst er FPV. Was ist besser?

Gruß Mike
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#3
Ich würde den Fremdnutzer höflich darauf hinweisen, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist. Reagiert der pampig, kann man sich immer noch weitere Schritte überlegen.

Soweit ich das Thema Urheberrecht an Bildern verstanden habe, liegen sämtliche Rechte an einem Bild grundsätzlich beim Fotografen (jetzt mal von dem ganzen Portraitkram etc. abgesehen). Da muss auch nicht auf irgendein Urheberrecht hingewiesen werden. Außerdem ist es vollkommen egal, ob die Aufnahme privat oder gewerblich aufgenommen wurde. Auch die Tatsache, dass ein Bild in Fratzenbuch veröffentlicht wird, kann nicht dazu führen, dass das Urheberrecht außer Kraft gesetzt wird. Danach wären ja auch alle Bilder und Videos, die hier in FPVC veröffentlicht werden, plötzlich zur freien Nutzung freigegeben, da im Internet veröffentlicht. Oder: Man stelle sich vor, eine Bildagentur veröffentlicht in Fratzenbuch ein bestimmtes Bild, um auf ein neues Produkt hinzuweisen. Dadurch wird das Bild sicher kein Gemeingut. Würde in einem weiteren Schritt ein Anbieter eines Artikels dieses Bild verwenden, um den Artikel in ebay zum Verkauf anzubieten, würden sich die Abmahnanwälte freuen.

Es gehört wohl zum Zeitgeist, dass viele Menschen meinen, dass ein Bild, Text oder was auch immer, einmal im Internet veröffentlicht, zum Allgemeingut geworden ist. Ich selbst habe meine umfangreiche Kamerasammlung mal in einem virtuellen Museum zusammengefasst und ins Internet gestellt. Danach konnte ich regelmäßig feststellen, dass Verkäufer in ebay, die eine ähnliche Kamera anbieten wollten, kackendreist die Kamerabeschreibung (inkl. Seriennummer!) und auch meine Bilder in ihre Artikelbeschreibung kopiert haben. Ich habe die dann höflich aufgefordert, das zu unterlassen und angedroht, die Auktion von ebay wegen Verstößen gegen das Urheberrecht sperren zu lassen. Das hat meist genutzt, ich für meinen Teil hätte aber wohl nie einen Abmahnanwalt eingeschaltet, es sei denn, mir wäre mal einer richtig blöd gekommen. Das war aber nie der Fall.
 

helipage

Erfahrener Benutzer
#4
@ Mike

Auch wenn sich anscheinend immer mehr die Meinung "Was im Netz veröffentlicht ist, darf ich auch kostenlos downloaden und nutzen" durchsetzt:
Ganz so einfach wie du es jetzt siehst, ist es nicht.
Auch wenn man seine Fotos öffentlich postet oder auf Webseiten publiziert gilt immer noch das Urheberrecht.

Ob man es nun dabei belässt und duldet, oder den Verkäufer eine freundliche Mail schreibt, mit dem Hinweis aufs Urheberrecht und ggf. Entfernung des Fotos aus der Immo-Anzeige, ist halt die Entscheidung des Threadopeners.

Grüße
Dirk
 
#5
@mfischer70: Die Veröffentlichung auf Facebook legitimiert andere nicht, das (private) Bild für ihre (kommerziellen) Zwecke zu verwenden. Und für das Copyright braucht man auch weder einen Vermerk noch ein Wasserzeichen. Mit Gewerbe, Aufstiegsgenehmigung, etc hat das alles wenig zu tun...

Ich würde den Typen freundlich auf deine Bildrechte hinweisen und ihn auffordern, das Bild zu entfernen. Wenn er nicht reagiert, kannst du dir über weitere Schritte Gedanken machen.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#7
Wer ein Foto macht, ist Urheber.
Das Urheberrecht lässt sich nicht veräussern/verkaufen.
Die Nutzung eines Fotos kann der Urheber und NUR DER lizensieren.

Eine Nutzung zu einem Verkauf ist imho ziemlich gleichwertig zu zB einer Ibäh-Auktion.
Dort sind nachträgliche Lizensgebühren von 100,- bis 300,- Euro schon gerichtlich durchgesetzt worden.

Mit mir hat ein deutscher Heli-Hersteller auch schon mal unangenehme Erfahrungen gemacht:
Ganz unten "Hydro"

Dabei beachten:
Antrag auf EV kann zwar beim örtlichen AG gestellt werden. Die wissen aber meist nicht viel über Urheberrecht.
Den Antrag dann an das zuständige (meist LG) Gericht für Urheberrechtssachen weiterleiten lassen.
Für Dortmund ist zB das LG Bochum zuständig.
War seinerzeit eine "nette" Diskussion mit dem Dortmunder Richter, der keine Ahnung vom Urhebergesetz hatte :D

Aus Bochum kam die Einstweilige Verfügung ohne Diskussion und Rückfragen. Die kennen sich nämlich aus...

CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:

flitzi

Erfahrener Benutzer
#8
Das Fremde dein Bild benutzen geht so nicht in Ordnung. Allerdings ist die Veröffentlichung solcher Bilder auch bedenklich. Ein Copyright gibts in Deutschland nicht. Wir haben das Urheberrecht. Dazu gibt es im Urheberrecht §59 "Werke an öffentlichen Plätzen", was erlaubt diesen Turm vom öffentlichen Raum aus zu fotografieren. Wichtig ist der Aufnahmeort, der muss öffentlich sein. Ein Bild von einem Multikopter aus, ist kein allgemein öffentlicher Aufnahmeort. Somit zählt die Aufnahme nicht mehr unter Panoramafreiheit. Es hätte streng genommen nicht mal veröffentlicht werden dürfen. Nachzulesen unter http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html

Wenn es dich wirklich stört, schreib die Person an, gib ihm zu Verstehen, das du nicht möchtest, das dein Bild verwendet wird. Provit würde ich aber da nicht versuchen draus zu schlagen....
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#10
Hier geht es um Bildnutzung, nicht um Panoramafreiheit!

Provit? <brrrrrr> grauslich, grauslich.... ^^

CU Eddy
 

BR1962

Erfahrener Benutzer
#11
Was hier schon mehrfach geschrieben wurde: Ein Foto ist ein künstlerisches Werk, das keinen "Copyright-Hinweis" benötigt. Es ist geschützt, sogar im Internet. :) Mein Anwalt verdient übrigens immer ein kleines Zubrot durch die Menschen, die meinen, sie könnten meine Bilder einfach so nutzen. Und immer wieder wenden Sie ein: "Ich habe gedacht, dass dabei stehen muss: Copyright by....!". Tja, dieses Denken kostet dann meistens incl. Anwalt 300 Euro. Kommt auf die Größe des Bildes und den Verwendungszweck an.
Vorher fordere ich sie aber immer höflich auf das Bild zu entfernen und schicke ne kostengünstige Rechnung für die bisherige Nutzung. Tja, und wenn sie halt dann pampig werden, dann folgt das volle Programm.
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#12
So wie die beiden Vorredner (flitzi und Waldmensch) sehe ich das auch. Aber die AGB von Gesichtsbuch und anderer solcher Vereine liest eh niemand. Auch bei gewissen Cloud Diensten tritt man die Urheberrechte an seinen Daten ab. Klar ist es nicht in Ordnung, wenn jemand die Bilder verwendet, Fakt ist aber das der Themenersteller ja offensichtlich da Geld rausschlagen möchte, wo eine einfache Aufforderung zum löschen des Bildes ja reichen würde. Ich kenne die Gegend da nicht, aber das die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zum Start vorlag glaube ich nicht oder doch? Alle anderen Gesetzlichen Vorgaben wurden eingehalten? Wäre mal interessant zu wissen., ohne Dir zu Nähe treten zu wollen. Was wenn der Nutzer Deines Fotos zur Presse geht und das ausschlachtet und in Frage stellt, das dieses Foto überhaupt gemacht werden durfte? Gefundenes Fressen für die glaube ich. Schöne negative Presse wäre das. Man kann sowas natürlich provozieren, indem man gleich Geld verlangt und verklagt, oder man fordert einfach auf das Bild nicht zu nutzen. Man muss eben immer den kompletten Zusammenhang betrachten, wenn es um Geld geht. Würdest Du das Bild hier mal posten, um sich ein besseres Bild davon machen zu können worum es geht?

Also nochmal....Ich finde es auch nicht gut, wenn jemand ohne Nachfrage Bilder verwendet, aber da Profit draus zu machen bei einer Privatperson finde ich genauso fragwürdig. Wenn Du ihn einfach nur auffordern willst das Bild zu löschen, wäre ich voll und ganz bei Dir!
 
Zuletzt bearbeitet:
#13
ich versehe Bilder die ich veröffentliche immer mit einem großen wasserzeichen damit kann das bild nicht mehr von anderen genutzt werden und wenn doch ist es mir ohne weiteres zuzuordnen. weiterhin kommt eine kontaktadresse(website) in die untere ecke.


Gruß

Alex
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#14
Genau das meine ich the-blackjack. Man kann Ärger auch vermeiden, indem man entweder nichts veröffentlicht, oder eben dann vorbeugt, so wie Du es hier schilderst.
 

scritch

Erfahrener Benutzer
#15
Danke erstmal an euch für eure zeitnahen und ausführlichen Antworten. Ich werde es nun so handhaben, dass ich den Verkäufer anschreibe und ihm eine einwöchige Frist setze, das besagte Bild zu löschen. Weiterhin werde ich mir weitere Schritte vorbehalten.

Fakt ist aber das der Themenersteller ja offensichtlich da Geld rausschlagen möchte, wo eine einfache Aufforderung zum löschen des Bildes ja reichen würde.
Mein Kollege meint nun, ich soll da versuchen etwas Geld rauszuschlagen, weil ich die Rechte am Bild hätte. Das Original hätte ich natürlich zu Hause. Diesen Weg zu gehen wäre mir nicht in den Sinn gekommen.
aber das die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zum Start vorlag glaube ich nicht oder doch? Alle anderen Gesetzlichen Vorgaben wurden eingehalten? Wäre mal interessant zu wissen., ohne Dir zu Nähe treten zu wollen.
Der Startplatz war ein dem Wasserturm nahe gelegener kleiner Park, also öffentliches Gelände.

Würdest Du das Bild hier mal posten, um sich ein besseres Bild davon machen zu können worum es geht?
 

mfischer70

Erfahrener Benutzer
#16
Nur mal noch wovon wir hier reden....von maximal 40€...siehe Link unten. Und wir reden hier nicht von einem professionellen Fotografen, sondern von einem Foto, das unter Anerkennung der AGB von Gesichtsbuch veröffentlicht worden ist, die eindeutig ein Recht zur weiteren Nutzung erlauben.
Ich bin dann mal auch raus hier, damit FPV-Flieger nicht sein Versprechen brechen muss ...daran will ich ja nicht Schuld sein ;)

http://www.online-und-recht.de/urte...n-Oberlandesgericht-Brandenburg-20090203.html
 

Peter Pan

Phantomisiert
#18
Hallo scritch

Du hast ein Foto im Internet veröffentlicht und ein anderer User hat dieses Foto zu gewerblichen Zwecken ohne die Zustimmung des Urhebers in Deutschland verwendet.

Kurz und gut: die Kernfrage wird es sein, ob das Foto überhaupt einen Schutz nach dem Urheberrecht hat, meint: ist es ein künstlerisches Schaffenswerk mit einmaligem Charackter (leienhaft ausgedrückt)? Das Foto muss also "eine persönliche geistige Schöpfung" sein. Längst nicht jedes Foto ist das und deshalb kann man das nur beurteilen, wenn das Motiv vorliegt.
Ein Anwalt schreibt dazu:

Zitat Kanzlei Hoesmann, http://hoesmann.eu/ :
Wann liegt eine persönliche geistige Schöpfung vor, damit das Foto als Lichtbildwerk geschützt ist?
Die persönliche geistige Schöpfung liegt bei Fotografien in der Regel dann vor, wenn die Fotos eine individuelle oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, welche sich von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt.
Die Individualität kann sich in folgenden Gestaltungsmitteln ausrücken:
- Wahl des Motivs
- ungewöhnlicher Bildausschnitt
- ungewöhnliche Perspektive
- Verteilung von Licht und Schatten
- Kontrastgebung
- Bildschärfe / Tiefe
- Einsatz von Farbfiltern
- Einsatz von Technik (Scheinwerfer / Blitzanlage)
- Wahl des richtigen Moments
usw.


Hier findest du noch mehr Hinweise auf diesen Tatbestand (Quelle): http://hoesmann.eu/rechtsgebiete/urheberrecht/faq-foto-und-urheberrecht/#100

Aus Erfahrung als Journalist kann ich dir sagen, dass (bei wirklich einmaligen Fotos) die Gerichte auch einen ordentlichen Schadenersatz festlegen. Da kann es auch schon mal zu 80 Euro pro Tag und Nutzung im Netz, als festgesetzte Summe kommen. Läuft eine eBay Auktion 30 Tage, sind das 80 Euro mal 30 Tage und die Gerichtskosten plus Anwaltskosten... da kommt ein ordentliches Sümmchen für den Verursacher zusammen.

Jeder Rechtsanwalt wird vermutlich erst einmal die Frage stellen, ob es denn wirklich eine persönlich-geistige Schöpfung handelt? Ich denke, uns Kopterfliegern hilft dabei der Umstand, dass wir das Foto von oben in einer einmaligen Position gemacht haben, die nur mit großem techn. Aufwand erreichbar war. (;) Wir sind halt Künstler...

Nun liegt es an dir, ob du den Verursacher anschreibst und ihn um Unterlassung bittest, oder einen Anwalt beauftragst, was sicher Beides dein gutes Recht wäre.

Beste Grüße
PP
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitro

Adrenalin Junkie
#20
Ohhhhhh me no, dein Bild wird benutzt das du in Faceboook veröffentlicht hast!

Ich finde es immer wieder cool wenn ich solche Sachen vor der Mittagspause Lessen darf, das süsst ungemein die Pause und immer wieder ein Lächeln ins Gesicht.

Merci

Gruss Nitro
 
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